Levéltári Közlemények, 44–45. (1973–1974)

Levéltári Közlemények, 44–45. (1973–1974) - Komjáthy Miklós: Két ismeretlen „közös” minisztertanácsi jegyzőkönyv : az osztrák-magyar államközösség történetéhez / 273–295. o.

288 Komjáthy Miklós duktiven Zwecken gewidmet sei, wogegen ein Teil desselben als Reservefond zu dienen hat, — auch bis dahin als in den diesfalls vorzubreitenden Gesetzentswurfe die spezielle Verwendung zu diesen Zwecken ausgesprochen sein wird, — hievon eine Subvention bis zum Betrage von fünf Millionen der Grosswardein-Klausenburger Bahn zugewendet werden könnte, — und es keinem Anstände unterliege, dies auch gegenwärtig schon prinzipiell auszusprechen, — wodurch gleichzeitig das Odium eines grossen Teiles der Bevölkerung von den Arad—Karlsburger Eisenbahnunternehmen abgeleitet würde. Übrigens käme ohnedies nicht die ganze Summe sogleich, sondern nur sukzessive zur Aus­gabe und würde ein grosser Teil derselben durch die hiefür erhaltenen Aktien wieder ersetzt werden. — Gegen diesen Antrag wurde zwar von keiner Seite eine Einwendung erhoben, Freiherr von Wül­lerstorf bemerkte jedoch, dass von dem obenerwähnten Teile des Pfandbriefanlehens auch noch für andere Eisenbahnbauten einige Summen notwendig sein werden, — namentlich für die Bahnen Vil­lach-Brixen, —und St. Peter-Fiume, — welch' Erstere für Tirol, insbesondere aber Letztere für Fiume von hoher Wichtigkeit sei, — indem es auch mit Rücksicht auf die bisherigen Begünstigungen Triests, gegenüber von Fiume ungerecht wäre diese Seestadt noch länger ohne aller Eisenbahnverbindung in nördlicher Richtung zu lassen. Nachdem aber die Südbahngesellschaft ungeachtet aller Versuche in gütlichem Wege zur Erfüllung ihrer diesfälligen Verpflichtungen bisher nicht zu bewegen war, so müsse dieselbe hiezu gezwungen werden, in welcher Hinsicht um den Zweck am schnellsten zu errei­chen wohl kein anderes Mittel erübrige, als dass der Staat auf Kosten und Gefahr der gedachten Gesellschaft den Bau in Angriff nehme. — S e Majestät geruhten gleichfalls die hohe Wichtigkeit der Bahnlinie Villach-Brixen sowohl in militärischer als insbesondere in politischer Hinsicht wegen Süd-Tirols, hervorzuheben, — und zu bemerken, dass insofern der gütliche Weg fruchtlos bleibt, jedenfalls mit Ernst vorgegangen wer­den müsse, damit nicht auch die diesjährige Bauzeit wieder verloren gehe, — hiezu aber vor Allem für die nötigen Fonds rechtzeitig vorzusorgen sei. — Indem noch Graf Andrásy die Notwendigkeit der baldigen Inangriffnahme der Grosswardein­Klausenburger Bahn im Interesse Siebenbürgens, und zur Befriedigung der gerechten Anforderungen der dortigen Bevölkerung betonte, erklärte sich Freiherr von Wüllerstorf bereit, die diesfälligen Pläne und Berechnungen demnächst an das ungarische Ministerium gelangen zu lassen, wonach S e Ma­jestät auszusprechen geruhten, dass sohin die Erledigung des Vortrages bezüglich der Arad-Karls­burger Bahn, — so wie das prinzipielle Zugeständnis einer Subvention für den Bau der Linie Gross­wardein-Klausenburg keinem Anstände unterliege. III. Anknüpfend an die vorstehende Diskussion über Geldbeschaffungen, erbat sich Freiherr von Becke auf Grund eines soeben eingelangten Telegrammes, und mit Rücksicht auf die dargestellte dringende Notwendigkeit zugleich die Ermächtigung zurFlüssigmachung einer weiteren (im Voran­schlage allenfalls nicht bedeckten) Dotation von 500,000 Ft für Kriegsentschädigungen in Böhmen, — wogegen von keiner Seite eine Einsprache erhoben wurde. — IV. , Bestimmungen über die Abgrenzung des Wirkungskreises der beiderseitigen Ministerien Mit Bezugnahme auf die Beschlüsse der Minister-Konferenz vom 17.1. Mts., und die hierüber gepflogene Vorberatung der Minister erklärt Freiherr von Becke, dass die Punkte 1. und 2. der, dem Konferenz-Protokolle vom 17. 1. Mts. angeschlossenen „Übersicht" durch beiderseitige Verabre­dung mit dem ungarischen Landesfinanzminister bereits geordnet seien. — ad Punkt 3. und 9. das Post- und Telegrafenwesen sowie die Ausfertigung der Industrie-Privi­legien betreffend verspricht Freiherr von Wüllerstorf nach Vereinbarung mit dem ungarischen Han­delsminister die Vorlage eines besonderen a. u. Vortrages. ad Punkt 4. (Behandlung der internationalen Verträge) wird mit Berufung auf den Konferenz­Beschluss vom 17. 1. M. von Freiherrn von Beust bemerkt, dass die Errichtung eines gemeinsamen Handelsamtes, — als ein ständiges Komitee auf Grundlage der Parität, allseitig als wünschenswert erkannt worden sei, die Verwirklichung dieses Projektes jedoch nach dem Wunsche der ungarischen Minister bis nach Beendigung der Verhandlungen über das Operát der 67 er Kommission zu ver­schieben wäre, und mittlerweile bloss dessen Einrichtung und Organisation naher studiert und venti­liert werden könnte, — wonach S e Majestät vorläufig bloss den Umstand zu konstatieren geruhten, dass die Idee eines solchen gemeinsamen Komitees akzeptiert sei.

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