Levéltári Közlemények, 39. (1968)
Levéltári Közlemények, 39. (1968) 1. - FORRÁSKÖZLÉS - Sashegyi Oszkár: Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba : iratok az olmützi alkotmány előtörténetéhez / 63–104. o.
82 Sashegyi Oszkár ein Ganzes der Monarchie angeschlossen und über diesen Anschluss mit diesen Ländern in ihrer bisherigen staatsrechtlichen Integrität verhandelt werde. Die Gründe für diese Ansicht, welche teils in der Lage des Landes, teils in den Interessen der Regierung gegeben sind, scheinen im dermaligen Stadium der Verhandlung keine weitere Erörterung zu bedingen. Eine angemessene Teilung Ungarns und Siebenbürgens in kleine Volks- und Verwaltungsgebiete empfiehlt sich aber besonders aus dem Gesichtspunkte, dass nur durch diese das materielle und moralische Gewicht, mit welchem das ungeteilte einheitliche Ungarn auf die übrigen bei weitem mehr parcellierten Länder- und Völker-Komplex der Monarchie im gemeinschaftlichen Reichstage und Verwaltung drücken würde, paralisiert und vernichtet, die Gleichberechtigung der Nationalitäten durchgeführt, und zumal die Wiederherstellung des Landfriedens dauernd sichergestellt werden kann. Der H. Fürst Windischgrätz hat bei ausdrücklicher Anerkennung des Grundsatzes der Teilung Ungarns-' und Siebenbürgens in mehrere Verwaltungsgebiete, eine solche Einteilung Ungarns mit Ausschluss der 3 Banatischen Komitate, in 6 Militär-Regierungs-Distrikte bereits entworfen, und wie angeführt wird, mit einem hierorts nicht bekannten a. u. Vortrag vom 23. Dezember 1848 Zahl 44. P. A. S. zur a. h. Kenntniss gebracht. Der H. Fürst hat bei der veranlassten Einteilung auf die verschiedenen Nationalitätsgruppen keine Rücksicht genommen, ja selbst die empörte magyarische Bevölkerung durch eine Mischung nicht magyarischer Komitate zu paralisieren gesucht, und im übrigen die allgemeinen militärisch-polizeilichen Gesichtspunkte vorwalten lassen; das mehrberufene Memoire dagegen beantragte, dass sogleich bei der ersten Einrichtung der provisorischen Regierungsbehörden die administrativen Rücksichten mit den ethnographischen möglichst zu vereinbaren sein würden. Da es jedoch der Fürst Windischgrätz als vollkommen zulässig erklärt, bei fortschreitender Pacifizirung des Landes, noch während des Belagerungszustandes eine Militär-Districts-Einteilung nach Nationalitäten durchzuführen, welche dann, bei dem Eintreten der politischen Zivilverwaltung fortbestehen könnte, so beschränkt sich die bestehende Divergenz der Ansichten lediglich auf den früheren oder entfernteren Zeitpunkt, in welchem die möglichst nationaleinheitlichen Verwaltungs-Distrikte ins Leben zu rufen wären. Ohne Zweifel wird diese spätere Abänderung in dem Umfange der Militärdistrikte bei etwaiger Verlängerung des Belagerungzustandes ohne Schwierigkeit stattfinden können, in jeder Beziehung wird die Hauptrücksicht des Memoires, dass die Wirksamkeit des Ministeriums in Wien auf die Verwaltungsbehörden der einzelnen geteilten Gebiete alsbald ins Leben trete, um bei dem Aufhören des Belagerungszustandes mit anderen Organen nur fortgesetzt zu werden, auch auf diese Weise erreicht werden können. Vielleicht, dass dem H. Fürsten durch Mitteilungen der idealen Provinzenbildung, welche dem Memoire zuliegt, der Anlass geboten werden könnte, die im Prinzipe zugelassene Districtseirtteilung auf nationaler Grundlage zum Gegenstand seiner weiteren Erörterungen und Anträge zu machen. H. Fürst Windischgrätz bei seiner genauen Einsicht in den Stand der Dinge, wird wohl auch in der Lage sein, zu erwägen, ob durch die beantragte Vermengung magyarischer und deutsch-slavischer Gebiete, nicht vielleicht die Beruhigung der Letzteren erschwert, bei dem seitherigen unbedingten Vorwalten der magyarischen Suprematie derselben durch die Vermischung auf den fremden Nationalgebieten weitere Nahrung gegeben, und somit der Magyarismus vielleicht eher noch gekräftigt, als geschwächt werden könnte? Die möglichtst baldige selbständige Entwicklung des nationalen Geistes der an Zahl, Intelligenz und Vermögen so bedeutsamen Deutschen, so wie der kompakten slovakischen Bevölkerung schiene zunächst aus dem Grunde so wichtig, weil durch deren Ausscheidung der Magyarismus isoliert, und ihm die materiellen und moralischen Hilfsmittel zum Widerstände, die er grossenteils aus dem deutschen und slovakischen Stamme schöpfte, entzogen werden würde. Mit dieser Besetzung des Gebiets von Pressburg einerseits bis Raab, andererseits von der steirischen Grenze die Rabnitz hinab, bis Raab, ist eine fast ganz deutsche Landesstrecke wiedergewonnen, und ebenso durch die Operationen von Mähren und Galizien über Kaschau hinaus fast das ganze vorwiegend von Slovaken bewohnte Gebiet bereits besetzt. Besonders mit Rücksicht auf die dem h. Ministerium so sehr am Herzen liegenden Kräftigung des deutschen Stammes in Ungarn dürfte zumahl die ehebaldige Konstituirung des auch in kommercieller Hinsicht so bedeutsamen deutschen Districtes von der össterreichisch-steierischen Grenze bis Raab, Gegenstand einer besonderen Erwägung, und diese dem H. Fürst Windischgrätz zu empfehlen sein. Indem sonach über die definitive Abteilung der Verwaltungsgebiete Ungarns das weitere Vernehmen mit dem H. Fürst Windischgrätz eingeleitet werden dürfte, wäre die meritorische