Levéltári Közlemények, 39. (1968)

Levéltári Közlemények, 39. (1968) 1. - FORRÁSKÖZLÉS - Sashegyi Oszkár: Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba : iratok az olmützi alkotmány előtörténetéhez / 63–104. o.

Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba 79 Magyar részről is születtek tehát olyan elgondolások, amelyek a közismert konzervatív koncep­ciótól eltérő módon, a községi és területi autonómia elve alapján képzelték el a Habsburg biro­dalom újjászervezését. E tervek azonban éppoly megvalósíthatatlanok voltak, mint amazok, mert a nemzeti alapú, liberális és demokratikus átszervezést felülről, az antinacionalista és anti­demokratikus, ellenforradalmi Habsburg hatalomtól várták. IRATOK 1. Bécs, 1849. január 5. A Kübeck elnöklete alatt a magyar kérdés vizsgálatára kiküldött bizottság jegyzőkönyve Commission s—P r o t o c o 11 Das zuliegende Memoire 47 über die Durchführung des organischen Anschlusses Ungarns und Siebenbürgens an die Monarchie geht von der Ansicht aus, dass eine Verhandlung mit Ungarn als Ganzem nicht zum Ziele führen würde. Die Gründe dafür, dass ein ungarischer Landtag nach dem bisherigen Organismus vom Standpunkte sowohl der Regierung als der Völker Ungarns und Siebenbürgens weder mehr berufen oder zusammengebracht, noch aber mit demselben die Anschlussfrage an die Monar­chie und die innere organische Umgestaltung des Landes vereinbart werden könnte, sind umständlich skizzirt, und bedürfen bei dem heutigen Stande der Dinge nicht wohl einer weiteren Begründung. Sowohl diese Verhältnisse, als auch die von der Regierung tatsächlich bereits durchgeführte selbstständige Constituirung Kroatiens, und der Serben, in Ungarn, dann der sächsischen Nation in Siebenbürgen bieten die positiven Anhaltspunkte für die geeignete Po­litik dar. In der Ansicht um die Wucht eines kompakten Ungarns gegenüber den andern, ohnehin so ungleichartigen Teilen der Monarchie und zugleich die Völker Ungarns gegenseitig zu paralisieren, sohin aber durch Anwendung des allgemeinen leitenden Regierungsgrundsatzes der nationalen Gleichberechtigung, den ungarischen Völkern nach bluting geführten Drucke der letzten Jahre gerecht zu werden, würde nur die Trennung der Nationalitäten unter Berück­sichtigung der einfliessenden ethnographisch —topographischen und administrativen Verhält­nisse als die Politik erkannt werden können, durch welche die Fortdauer des Bürgerkrieges gedämpft und dessen alsbaldiger Wiederausbruch hintangehalten, vor allem aber die Politik, in welcher die grundsätzliche Einheit der Verfassungsformen für die ganze Monarchie durch­zuführen möglich wäre. Der H. Feldmarschall Fürst von Windischgrätz, welchem dieses Memoire zur Äusserung zugeschicht worden war, ist mit den leitenden Grundprinzipien des­selben einverstanden. Seine weiteren Bemerkungen beziehen sich auf die im Memoire bespro­chenen Durchführungsmodalitäten und werden am gehörigen Orte angeführt werden. Das Memoire geht von der Ansicht aus, dass die Aufgabe, getrennte kleinere Verwal­tungsbezirke auf Grundlage der vorherrschenden Nationalitäten —Gruppen zu bilden, am geeignetesten zugleich mit der militärischen Eroberung und Besetzung des Landes und im Einklänge mit den militärischen Zwecken und Formen durchzuführen wäre. In dieser Absicht wären: 1. Durch die Regierung vor Allem, auf ethnographischer und teilweise topographischer Grundlage die Verwaltungsgebiete, in welche Ungarn auseinanderzulegen wäre, im Hauptum­risse ihrer Begrenzung und mit Vorbehalt einer späteren Feststellung provisorisch zu bestimmen. 2. Mit dem Fortschreiten der Eroberung des Landes soll für den Umfang eines jeden solchen Gebietes ein höherer Militär-Offizier in dem passend auszuwählenden Hauptorte als Regierungs-Chef eingesetzt werden, welcher unter Oberaufsicht des Generalissimus die poli­tisch-militärische Oberleitung zu führen und über die Finanzverwaltung die Oberaufsicht auszuüben haben wird. 3. Der eigene Wirkungskreis dieser Regierungs-Chefs, denen Hilfsarbeiter aus ihrem Verwaltungsbezirke, so wie von dem Ministerium in Wien zuzuweisen wären, wäre jenem der 47 Rosenfeld 1848. december 27-1 emlékirata. Lásd a 7. sz. jegyzetet.

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