Levéltári Közlemények, 39. (1968)

Levéltári Közlemények, 39. (1968) 1. - FORRÁSKÖZLÉS - Sashegyi Oszkár: Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba : iratok az olmützi alkotmány előtörténetéhez / 63–104. o.

104 Sashegvi Oszkár: Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba UNGARNS EINVERLEIBUNG IN DAS KAISERTUM ÖSTERREICH Denkschriften aus der Zeit des Winterfeldzuges 1848—1849. Oszkár Sashegyi Felix Fürst Schwarzenberg hatte am 27. November 1848 bei der Vorstellung seines Minis­teriums im Reichstag dessen Ungarnpolitik nur insoweit umrissen, dass es im Interesse der Gesamtmonarchie die gegen die ungarische Regierung kämpfenden Nationalitäten mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln unterstützen wolle. Die staatsrechtlichen Grundsätze der Neuorganisierung der Monarchie und darin der Länder der ungarischen Krone wurden erst in der oktroyierten Verfassung vom 4. März 1849 festgelegt. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten hatte es noch ~ was die Lösung der ungarischen Frage betrifft, auch innerhalb der österreichi­schen Regierung ein gewisses Ringen der verschiedenen Ansichten gegeben. Die hier publizier­ten, bisher unveröffentlichten Denkschriften aus den ersten zwei Monaten des Jahres 1849 liefern einige Beiträge zur Geschichte dieses Ringens um eine entsprechende Lösung. I. Die Theorie der „tabula rasa". Das Protokoll der unter dem Vorsitz des Baron Kübeck zur Beratung der ungarischen Frage bestellten Regierungskommission (Nr. 1.) ist völlig im Geiste des Hof rates Rosenfeld entstanden, dessen Plan auf die Zergliederung Ungarns nach Nationalitäten abgesehen war, und beschränkt sich darauf, die vom Feldmarschall Fürsten Windischgrätz gegen diesen Plan erho­benen Bedenken zu widerlegen. Dabei stellt es sich auf den Standpunkt, dass das ungarische Staatsrecht restlos zu beseitigen sei. Das Separatvotum Kübecks (Nr. 2.) zeigt aber, dass gegen diese Ansicht sogar der Präses der Kommission selbst Manches einzuwenden hatte. Auf Grund dieses Votums und der im Ministerrat vom Minister Franz Baron Kulmer geäusserten Ansichten wurde der Plan Rosenfelds beiseite gelegt und beschlossen, dass vor Lösung der ungarischen Frage auch ungarische Staatsmänner angehört werden sollten. IL Konservative Pläne. Von der Regierung aufgefordert, hatten verschiedene ungarische Politiker ihre Ansichten über die in Ungarn durchzuführenden Regierungsmassnamen schriftlich niedergelegt. Zeitlich voran stehen die Denkschriften des Pressburger Wechselgerichtspräses Johann von Németh (Nr. 3.). Dieser äusserst reaktionäre Mann wollte die Vorherrschaft des Adels und sogar die Patrimonialgerichtsbarkeit weiterhin aufrecht erhalten. — Die Bemerkungen eines Ungenann­ten (Nr. 4.) zu der von E. Andics bereits veröffentlichten Denkschrift eines anderen ungari­schen Konservativen stammen vermutlich von einem Stadion nahe stehenden Manne und zeigen die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem österreichischen Innenminister und den unga­rischen Konservativen. III. Ungarn und die Reichsverfassung. Die führenden Männer der ungarischen Konservativen waren der Meinung, dass die Sicherheit der Monarchie besser durch Unterstützung und Kräftigung konservativer Elemente, als durch eine neue Reichsverfassung gewährleistet werden könne. Das Ministerium Schwarzen­berg meinte aber die Schicht der ungarischen Konservativen zu dünn, und wollte sich auf eine breitere Gesellschaftsbasis stützen. In seinem Glauben, eine gewissermassen liberale Reichsver­fassung würde in Ungarn auf Sympathien stossen, mag es durch einige aus den Kreisen des mittleren Standes stammende Denkschriften bestärkt worden sein. Die Denkschrift eines mit „Jánffy" gezeichneten Verfassers (Nr. 5.) schlägt die Umgestaltung der Monarchie in ein föde­ratives Staatensystem vor. Dieser von den Regierungskreisen als „separatistisch" verworfene Plan reiht sich an die bisher schon bekannten ähmlichen Pläne von Söhnen anderer Nationali­täten. Die Denkschrift des bekannten Linguisten und Juristen Johann von Fogarasi (Nr. 6.) ist in mehr zentralistischem Sinne abgefasst. Fogarasi, der früher Ministerialrat im Finanz­ministerium Kossuths war, versichert hier die österreichische Regierung, dass der Zuwachs an Rechten, welche die Ungarn durch Einflussnahe auf die gemeinsamen Angelegenheiten erhalten sollten, sie zufriedenstellen würde. — Die Denkschrift eines Ungenannten (Nr. 7.) ist derjeni­gen Fogarasis ähnlich und versucht, die zentralistischen und föderalistischen Tendenzen mitei­nander auszugleichen. Sie stellt aber auf jeden Fall fest, dass eine zentralistische Lösung unter den politisch gebildeten Ungarn auf keine Sympathien stossen würde.

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