12. Szőcs Sebestyén: A polgári kori vármegyei pénzügyigazgatás iratai. Bp. 1992. ÚMKL 124 p.
Idegen nyelvű tartalmi kivonatok
auch auf diesem Gebiete fühlbar. Eine solche Massnahme war, als eine Verwaltungskommission zustandegebracht wurde (Artikel VI vom Jahre 1876). Im Jahre 1902 wurde auch die Selbstständigkeit der Komitate auf dem Gebiete der Vermögensverwaltung abgeschafft, und auch die sogenannten Kassen im Selbstbetrieb liquidiert wurden (Artikel III vom Jahre 1902). Die Aufgaben der Komitatskassen wurden nachher durch die staatlichen Steuerbehörden verrichtet. Diese Zentralisationsvorgang wurde im Jahre 1906 fortgesetzt. Obwohl die oppositionelle Koalition in ihren öffentlichen prinzipiellen Deklarationen einen zentralisationsfeindlichen Standpunkt vertrat, setzte sie als Regierung dieselbe Zentralisation fort. Die nach dem ersten Weltkriege und der Abschaffung der Monarchie nacheinander folgenden Regierungen setzten die Zentralisationsmassnahmen fort. Ein im Jahre 1924 herausgegebene Anordnung bestimmte zum Beispiel so, dass die Finanzverwaltungen der Komitat durch die Postsparkasse übernommen werden sollten, und strenge Massnahmen wurden bezüglich der Vermögensverwaltung der Munizipien, der untergeordneten Behörden und der durch sie verwalteten Firmen angeordnet. Der Vorgang wurda naturgemäss auch während des zweiten Weltkrieges fortgesetzt, und nach dem Kriege setzten die Finanzverwaltungsorgane ihre Tätigkeiten unter einem sich immer stärkenden Einflüsse der Regierungen fort. Nach dem Jahre 1950, das heisst nach dem ersten Gesetz über die Räte, haben ganz andere Verwaltungssysteme diese Tätigkeiten ausgeübt. In dem zweiten Teile der Abhandlung beschreibt der Verfasser die bei den komitatlichen Finanzverwaltungsorganen zusammengestellten und ausfertigten Urkunden sehr ausführlich. Endlich wird die Abhandlung mit einem Rechtsnormenindex und mit einer bescheidener Bibliographie ergänzt.