Schematismus der K. K. Landwehr und der K. K. Gendarmerie 1914 (Wien, 1914)

Anhang

494 Geistliches Verdienstkreuz piis meritis Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen Gestiftet für Militärgeistliche von Kaiser Franz am 23. November 1801, an Stelle der Ehrenmedaillen, als Auszeichnung für Ver­dienste vor dem Feinde. Dieses geistliche Ver­dienstkreuz zerfällt in zwei Klassen: das goldene und das silberne. Es hat die Gestalt eines Passionskreuzes mit kleeblattförmigen Enden, mit beiderseits weiß (bezw. blau) geschmelztem runden Mittelschild, der auf jeder Seite die goldene Inschrift: „Piis meritis“ (Für fromme Verdienste) trägt. Band weiß mit drei roten Streifen. Diejenigen Feldgeistlichen, welche zur Zeit der Stiftung dieses Verdienstkreuzes bereits eine Ehrenmedaille besaßen, wurden gegen Rückgabe der letzteren mit der neuen Dekoration beteilt. 1911 verordnete Seine Majestät: Das goldene Geistliche Verdienstkreuz erhält die Benennung: „Geistliches Verdienst­kreuz 1. Klasse“ und aas silberne Geistliche Vor­dienstkreuz die Benennung: „Geistliches Ver­dienstkreuz 2. Klasse“. Diese Verdienstkreuze werden im Kriege wie bisher „für vorzüglich strenge und mit Gefahr verbundene Pflichterfüllung in der Militärseel­sorge auf dem Schlachtfeld oder sonst in Feindes- gefabr“, dann ausnahmsweise auch im Frieden für vieljähriges, hervorragend verdienstliches und besonders pflichteifriges Wirken in der Militärseelsorge verliehen. Das für Verdienste vor dem Feinde erwor­bene Geistliche Verdienstkreuz ist wie bisher an einem weißen Bande mit drei roten Streifen, das für Verdienste im Frieden verliehene Verdienst­kreuz am weißen Bande zu tragen. Dekoration der Elisabeth Gestiftet von der Kaiserin Elisabeth Chri­stine, Witwe Kaiser Carl VI., im Jahre 1750 für 20 Oberste und Generalmajore, welche dem Hause Österreich durch 30 Jahre treu gedient haben. Am 16. November 1771 erneuerte die Tochter der Stifterin, Kaiserin Maria Theresia, den Orden und setzte die Anzahl der in drei Klassen unterschiedenen Mitglieder auf 21 fest. Jene der 1. Klasse beziehen an jährlichem Stiftungsgenuß 853 fl. 70 kr., jene der 2. Klasse 683 fl. und jene der 3. Klasse 426 fl. 85 kr. Im Sinne der erlauchten Stifterinnen ord­nete der Hofkriegsrat am 25. April 1793 an, daß diese Stiftung nur für im Dienste ergraute Oberste und Generalmajore, welche Alters­Theresien-Militärstiftung oder Leibesgebrechen wegen zu keiner aktiven Militärdienstleistung mehr beigezogen werden können, gegründet worden sei. Das goldene Ehrenzeichen besteht aus einem ovalen, weiß geschmelzten Medaillon, welches von acht aneinander gereihten, längs geteilten, halb weiß, halb rot geschmelzten Spitzen umgeben ist und mit der Längsseite an der goldenen Kaiserkrone hängt. Das Medaillon zeigt eine gelb gemalte Kaiserkrone, darunter die verschlungenen Buchstaben E. C., M T. und die Umschrift: „M. Theresia parentis gra­tiam perennem voluit“ (Maria Theresia hat der Stiftung ihrer Mutter immerwährende Dauer geben wollen). Band schwarz. Militärverdienstmedaillen Kaiser und König Franz Joseph I. ordnete mit dem Befehlschreiben vom 12. März 1890 die Einführung einer Mihtärverdienstmedaille an, welche von jenen Personen zu tragen ist, denen die Allerhöchste „belobende Anerkennung“ für ihre hervorragenden Leistungen im Kriege oder der Ausdruck der Allerhöchsten „Zufriedenheit“ für vorzügliche Dienste im Frieden auf Grund Allerhöchster Entschließungen bekanntgegeben wird. Diese Medaille besteht aus vergoldeter Bronze, trägt auf der Vorderseite das Bildnis Seiner Majestät des Kaisers und Königs mit der Umschrift des Allerhöchsten Namens und Titels, auf der Rückseite die von einem Lorbeer- und Eichenkranz umschlungene Inschrift „Signum laudis“. Die für eine belobende Anerkennung im Kriege ausgefolgte Militärverdienstmedaille wird von den Offizieren des Soldatenstandes an dem für das Militärverdienstkreuz vorgeschrie­benen Bande, von den dem Soldatenstand nicht angehörenden, in eine Rangklasse eingeteilten Personen an einem hochroten 3,75 cm breiten Seidenband, die für den Ausdruck der Aller­höchsten Zufriedenheit für Verdienste im Frieden verliehene, von sämtlichen in eine Rangklasse eingeteilten Personen der bewaffneten Macht an einem hochroten Seidenband getragen. Die Militärverdienstmedaillen für Ver­dienste im Kriege und für V erdienste im Frieden können nebeneinander getragen werden. 1911 verordnete Seine Majestät: Jene Personen der bewaffneten Macht, welchen die Allerhöchste belobende Anerkennung für hervor­ragende Leistungen im Kriege oder der Ausdruck der Allerhöchsten Zufriedenheit für vorzügliche Dienste im Frieden erneuert bekanntgegeben wird, erhalten statt der Militärverdienstmedaille in Bronze eine solche in Silber. Tapferkeitsmedaillen Kaiser Joseph H. stiftete am 19. Juli 1789 eine goldene und eine silberne Denkmünze als Ehrenzeichen oder Ehrendenkmünze (seit 1809 „Tapferkeitsmedaille“ genannt) für jene Soldaten des Mannschaftsstandes, welche sich vor dem Feinde durch tapfere und hochherzige Taten auszeichnen. Kaiser Ferdinand stiftete am 19. August 1848 zur bestehenden silbernen noch eine kleinere derlei Medaille, welche nun „1.“, bezw. „2. Klasse“ benannt wurden. Die Tapferkeitsmedaillen zeigen auf der Vorderseite dasBrustbild des jeweilig regierenden Herrschers. Kaiser 1 ranz Joseph wird in der Marschallsuniform dar gestellt und ist sein Bildnis mit der Umschrift „Franz Joseph I. V. G. G. Kaiser v. Österrei h“ umgeben. Auf der Rückseite verschlingen sich kranzartig zwei Lorbeerzweige, welche die Inschrift: „Für Tapferkeit“ einschließen; darunter sechs Re­giments fahnen. Die Besitzer der goldenen und der silbernen Tapferkeitsmedaillen 1. Klasse erhalten lebens­länglich Zulagen, und zwar erstere die ganze, letztere die halbe Löhnung jener Charge, in der sie die Medaille erwarben. Früher konnte ein Soldat “nur eine der Tapferkeitsmedaillen besitzen und mußte, wenn er später eine der höheren Klasse erwarb, die der minderen Klasse zurückstellen. Kaiser Franz Joseph I. gestattete aber am 5. Juni 1849, daß jeder Soldat alle drei Medaillen erwerben und tragen könne. Band weißrot, gerippt.

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