Schematismus der K. K. Landwehr und der K. K. Gendarmerie 1907 (Wien, 1907)
Anhang
494 Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen Erinnerungsmedaille an den Feldzug 1864 gegen Dänemark Die Stiftung erfolgte am 10. November 1864 .von Seiner Majestät Kaiser Franz Joseph I. in Übereinstimmung mit Allerhöchstdessen Alliierten, Seiner Majestät dem König Wilhelm I. von Preußen. Die aus erobertem Kanonenmetall in Medaillenform geprägte Denkmünze trägt auf der vorderen Seite die Chiffren und Kronen der Allerhöchsten Namenszüge des Kaisers Franz Joseph und des Königs Wilhelm I. von Preußen, auf der Kehrseite die mit Lorbeer bekränzte Inschrift: „Unseren tapferen Kriegern 1864.“ Auf dem Rande: „Aus erobertem Geschütze.“ Diese Erinnerungsmedaille wird am gelbschwarzweißen Bande getragen und kann nie aberkannt werden. Silberne Denkmünze für die Landesverteidiger Tirols 1866 Gestiftet von Kaiser Franz Joseph am 17. September 1866. Die Vorderseite zeiget den lorbeergekrönten Kopf des Stifters und die Umschrift: „Kaisers Franz Joseph I. von Österreich“, die Rückseite innerhalb eines Lorbeer- und Eichenkranzes die Inschrift: „Meinem treuen Volke von Tirol 1866.“ Band weißrot *). Jubiläumshofmedaille Gestiftet von Kaiser und König Franz Joseph I. mit der Allerhöchsten Entschließung vom 21. Oktober 1898 aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Jahrestages der Allerhöchsten Thronbesteigung, für alle Personen, welche innerhalb der Zeit vom 2. Dezember 1848 bis 2. Dezember 1898 um die Allerhöchste Person, bezw. im Allerhöchsten Hofstaat gedient haben, und zwar erhielten die „Goldene Jubiläumshofmedaille“ die obersten Hofchargen, die Genoraladjutanten etc., die silberne die Leibgarden, die Offiziere etc. und die bronzene die Mannschaft etc. Diese Medaille ist in ovaler Form geprägt, trägt auf der Vorderseite das Bildnis des Stifters und auf der Rückseite die Inschrift: „Franciscus Josephus I. Quinquagenarii Regni Diem festum Celebrans, II. Decembris MDCCCXCV1II.“ Das Band ist rot, weiß gerändert; am oberen Rande mit einer Metallspange, welche die Jahreszahlen „1848—1898“ zeigt. Die strafrechtlichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen haben auch auf diese Medaille Anwendung. Jubiläumserinnerungsmedaille für die bewaffnete Macht Anläßlich der 50. Wiederkehr des Jahrestages Allerhöchstseines Regierungsantrittes stiftete Seine Majestät Kaiser Franz Joseph I. mit der Allerhöchsten Entschließung vom 18. August 1898 eine Jubiläumserinnerungsmedaille für die bewaffnete Macht. Dieselbe trägt auf der Vorderseite das Bildnis Seiner Majestät in der Marschallsuniform mit der Umschrift des Allerhöchsten Namens und Titels, auf der Rückseite die von einem Lorbeer- und Eichenkranz umschlungene Inschrift: „Signum Memoriae“ und oberhalb des Kranzes: „MDGCCXLVHI— MDCCCXCVIII.“ Diese Medaille wurde aus Gold und aus Bronze geprägt. Die aus Gold geprägte Medaille ist mit einem über derselben schwebenden goldenen Adler geschmückt. Beide Medaillen werden an dem Bande des Franz Joseph-Ordens getragen. Anspruch auf diese Jubiläumserinnerungsmedaille haben alle Personen, welche innerhalb der Regierungszeit Seiner Majestät — vom 2. Dezember 1848 bis einschließlich 2. Dezember 1898 — in der bewaffneten Macht oder Gendarmerie in der nachfolgend angegebenen Dauer, oder ohne Rücksicht auf diese unter den beigefügten Voraussetzungen gedient hatten, und zwar: 1. die Personen, welche am 2. Dezember 1898 a) aktive oder nicht aktive Offiziere, Militär- (Marine-, Landwehr)geistliche oder Beamte, b) aktive oder nichtaktive Kadetten, Seekadetten, Seeaspiranten, Verpflegsakzes- sist-Stellvertreter oder Verpflegsaspi- ranten, *) Für die Landesverteidiger Tirols aus dem Jahre 1848 hatte Kaiser Franz Joseph am 21. Dezember 1848 eine ähnliche Medaille an grünweißem Bande gestiftet. Sie zeigte vorne das Brustbild des Stifters, rückwärts die Inschrift: „Dem Tiroler Landes Verteidiger 1848“ und die Umschrift: „Mit Gott für Kaiser und Vaterland.“