Schematismus für das k. u. k. Heer und für die k. u. k. Kriegsmarine 1912 (Wien, 1911)

Alphabetisches Namenverzeichnis

XXXIV Das Erträgnis der Inserate wird militärischen Wohltätigkeitszwecken zugeführt Crsfe kroatische Spar* kassa in Agram* Aktienkapital: K 6,000.000 Reserven: K 10,800.000 4= und 4 V* prozentige Pfandbriefe der Ersten kroatischen Sparkassa in flgram Die Erste kroatische Sparkassa in Agram, das seit dem Gahre 184-6 be» stehende älteste Geldinstitut Kroatien-Slawoniens, emittiert auf Grund der non ihr gewährten, grundbücherlich sichergestellten und pupillarmäfjige Sicherheit bietenden Bypothekardarlehen 4» und 4y3prozentige Pfandbriefe. Zur Sicherstellung der Pfandbriefe dienen: 1. sämtliche Bypotheken, Umlagen und sonstige Rechte, welche zu Gunsten der Ersten kroatischen Sparkassa verpfändet wurden; 2. das Aktienkapital der Ersten kroatischen Sparkassa; 3. die Reservefonds. Bis spezielle Sicherheit der Pfandbriefe dienen gemäfj des G.-A. XXXVI vom Gahre 1876: a) der zur Sicherstellung der Pfandbriefe bestimmte, abgesondert verwaltete und aus dem eigenen Vermögen der Anstalt ausgeschiedene Spezial* sicherstellungsfonds von K 3,000.000; b) die Priorität der Pfandbriefbesifcer, die auf sämtliche verpfändete Bypo* theken, auf deren Grundlage Pfandbriefe emittiert wurden, grundbücherlich vorgemerkt erscheint. Die 4- und 4V2 prozentigen Pfandbriefe werden in Appoints ä 200, 500,1.000, 5.000 und 10.000 Kronen ausgestellt, in längstens 50 Gahren rückgelöst und sind mit Coupons vom 1. Illái und 1. Ilovember versehen und bei der Österreichisch-ungarischen Bank sowie bei der Ersten österreichischen Spar­kasse zur Belehnung zugelassen. Diesen 4» und 4Vg prozentigen Pfandbriefen ist in den Königreichen Kroatien und Slawonien, auch Ungarn die Pupillarsicherheit und Kautions­fähigkeit zuerkannt. Überdies können dieselben zufolge Erlasses des hohen k. und k. gemeinsamen Kriegsministeriums vom 7. november 1906, Präs. Rr. 6909, sowie zufolge Erlasses des königl. ung.-kroat. IRinisteriums für handesverteidigung nr. 53, 105/15, vom 7. Illái 1907 als IRilitärheirats* kautionen verwendet werden. Die Verlosungen finden in der Regel am 30. April jedes Gahres statt. Die Pfandbriefe lauten auf den Überbringer. Die verlosten Stücke werden sowie die fälligen Coupons ohne jeden Abzug in Agram bei der Ersten kroatischen Sparkassa, in Budapest bei der Un­garischen Allgemeinen Kreditbank, in Wien bei der niederösterreichischen Eskompfegesellschaft, der Wiener Filiale der Zivnostenskci banka pro Cechy aüloravu, Wiener liombard- und Eskomjhebank und K.k. privilegierten Allgemeinen Verkehrsbank, in Prag bei der Zivnostenská banka pro Cechy a ITloravu und bei der K. k. priv. Böhmischen Union-Bank eingelöst. 91

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