Schematismus für das k. u. k. Heer und für die k. u. k. Kriegsmarine 1908 (Wien, 1907)

Anhang

1347 Vormals bestandene Militär-Grenzinfanterieregimenter und das Titler Grenzinfanteriebataillon Die Grenzinfanterieregimenter, vormals mit ihren Ranguummern bei der Linien- infanterie eingereiht, erhiellen mit 1. Juli 1798 die abgesonderte Numerierung, welche fori an aufrecht blieb. Als Militärgrenztruppen bestanden vormals : I. die Carlstädter Grenzinfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3 und Nr. 4; II. die Warasdiner Grenzinfanterieregimenter Nr. 5 und Nr. 6; III. die Slawmnisch-Syrmisehen Grenzinfanterieregimenter Nr. 7, 8 und Nr. 9; IV. die Banal-Grenzinfanterieregimenter Nr. 10 und Nr. 11; V. die Banatischen Grenzinfanterieregimenter Nr. 12, 13 und Nr. 18; VI. die Siebenbürgischen Grenzinfanterieregimenter Nr. 14, 15, 16 und Nr. 17 ; VII. das Titler Grenzinfanteriebataillon. Im Jahre 1809 wurden infolge der Gebietsabtretungen an Frankreich die vier Carl städter Grenzinfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3, 4 und die beiden Banal-Regimenter Nr. 10 und 11 aufgelöst, im Jahre 1813 aber wieder aufgestellt. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 14, 15, 16 und Nr. 17 wurden im Jahre 1851 in die Linieninfanterieregimenter Nr. 5, 6, 46 und Nr. 50 umgewandelt, das Grenzinfanterieregiment Nr. 18 aber in demselben Jahre in die sohin offen gewordene Nr. 14 eingereiht. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 5 und Nr. 6 wurden mit 1. Oktober 1871 mit dem Linieninfanterieregimente Nr. 16 verschmolzen und aus diesen drei Regimentern das Warasdiner Linieninfanterieregiment Nr. 16 neu formiert. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 12, 13 und Nr. 14, dann das Titler Grenzinfanterie­bataillon wurden mit 1. November 1872 aufgelöst; der bisherige Grenzbezirk des Grenzinfanterie­regiments Nr. 12 wurde mit den Ergänzungsbezirken der Linieninfanterieregimenter Nr. 29 und 61, — der Grenzbezirk des Grenzinfanterieregiments Nr. 13 mit dem Ergänzungsbezirke des Linieninfanterieregjments Nr. 43, — der Grenzbezirk des Grenzinfanterieregiments Nr. 14 aber mit den Ergänzungsbezirken der Linieninfanterieregimenter Nr. 29, 43 und 61, — endlich der Grenzbezirk des Titler Grenzinfanteriebataillons mit dem Ergänzungsbezirke des Linieninfan­terieregiments Nr. 6 vereinigt. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10 und Nr. 11 wurden infolge der Einführung der k. u. Wehrgesetze im Gebiete der kroatisch-slawonischen Militäigrenze und der Einbeziehung derselben in die allgemeine Ergänzungsbezirkseinteilung der österreichisch- ungarischen Monarchie mit 1. Oktober 1873 aufgelöst. Die bisherigen Gebiete der Grenzinfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3 und Nr. 10, dann die ersten ehn Landeskompagnien des Grenzinfanterieregiments Nr. 4 wurden zur Ergänzung des für immerwährende Zeiten die Benennung: „Otocaner Infanterieregiment FZM. Gf. Joseph Jellacid Nr 79“ führenden Infanterieregiments, und das Gebiet des Grenzinfanterieregiments Nr. 9 zur Ergänzung des den Namen „Peterwardeiner Infanterieregiment Nr. 70“ führenden Infanterieregiments beigezogen. — Das Gebiet der 11. und 12. Landeskoropagnie des Grenz­infanterieregiments Nr. 4 wurde mit dem Ergänzungsbezirke des Infanterieregiments Nr. 53, die Gebiete der Grenzinfanterieregimenter Nr. 7 [und 8 mit dem Erganzungshezirke des Infan­terieregiments Nr. 78, endlich das Gebiet des Grenzinfanterieregiments Nr. 11 mit dem Ergänzungsbezirke des Infanterieregiments Nr. 16 vereinigt 85*

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