Fejér, Georgius: Codex diplomaticus Hungariae ecclesiasticus ac civilis. Tomi IX. Vol. 6. (Budae, 1838.)

Boebodi (Duces) quidam." 1. q r p. Ogoriorum Chanus nomine Mochan, commentum omnino est. „Nestor nennt nur Volker, nicht Staaten ; er weiss nichts von Konigen oder Fiirsten (Chanen) ausser Anfiihrern imKriege: und eben so auch unten , wenn er die Stamme recensirt. DieseVor­stellung ist der Natur und der wahren Geschichte weit gemiisser, als die Mythologien, oder Sagen der Griechen , und anderer Alten, die immer Ko­nige von Volkern, nicht umgekehrt, entstehen lassen. Im Anfange des biirgerlichen Zusammen­lebens, lebten die noch halb wilde Menschen unter sich in democratischer oder vielmehr ohne aller Staats-Verfassung; selbst mit ihren nachsten Nach­barn traten sie in keine Verbindung zusammen , ehe sie nicht eine gemeinschaftliche Gefahr dazu weckte. Alle diese Menschenkinder, so wie Nestors Aborigenen, waren also in dem Falle der Dalekarle, die noch unter K. Suerre „nicht wussten, was der Name Konig heisse." ANH. S. 469. „Nullum inter se pati dominum volunt Pruczki.— Und dieses gilt vom ganzen Norden bis auf IX-ten Sec. nachChristo herab; keinen einzigen eigentlich so­genannten Staat gabs daselbst, weit und breit. Was soll man also von den Islandischen Sagenschrei­bern denken, die uns Konige vonFinnland, Per­mien, — die uns Monarchen von Holmgord und Ostrogard nennen, mit denen die Beherrscher von Danemark und Schweden schon vor Christi Geburt und in den nachstfolgenden Jahrhunderten blutige Kriege gefiihrt, und freunschafiliche Heirats-Con­tracte abgeschlossen haben? Dinge, die von denen der weit altere Inlander Nestor nichts weiss? Fi­dem vestram Quirites!" Schlotzer L. c. pag. 33 — 4.

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