Fejér, Georgius: Codex diplomaticus Hungariae ecclesiasticus ac civilis. Tomi X. Vol. 4. (Budae, 1841.)
schen Hause ernenern, und denselben neue Zusatze heifiigen. So dass ihnen bei dem Erloschen des habsburgischen Manusstammes, KdnigSigmund und seine mannlichen Nachkommen als Erben nachfolgen konnen. Die Schlosser , welche der Markgraf Prokop in Ungarn und Bohmen in seine Gewalt gebracht hat, werden Konig Sigmund und die Herzoge zu erobern suchen, und letztere sollen dieselben , einerlej ob sie durch Uebereinkunft, oder durch Waffengewalt erobert wiirden, fiir e.ne Gewisse Summe Geldes in Besitz haben so lange, bis das Geld geloset ist, im Falle aber K. Sigmund stirbt, ohne sie ausgelost zu haben , so uerbleiben sie den Herzogen. Oline der Herzoge Batli, Wille, und W issen, wird K. Sigmund mit dem Markgraffen Jobs*t sich in keinen Vergleich in keinen Frieden einlassen. Des romischen und bohmischen Konigs Wenzel Streit um das Reich und die Regierung, will der K. Sigmund alles ganz gemeinschaftlich mit de 11 Herzogen von Oestreich berathen, und verhandel n, und dafiir sorgen, dass dem Konige Wencel taugliche Amtleute und Rathe beigegeben werden, und dass auch dasNothige zum Romerzug veranstaltet werde. Aucfh iiberlast Konig Sigmund den Herzogen von Oestreich die Beilegung der Streitigkeiten zwischen K. Wenzel und den Herzog von Bayern. Ferner wollen K. Sigmund, und die Herzoge eintrachtig mit allen Kraften dahin wirken, dass die Kirchenspaltung au^gehoben werde. K. Sigmund und die Herzoge versprechen sowohl den Frieden ihrer Lander, und deren gutes Benehmen gegen einander als auch die Sicherheit der Strassen aufrecht zu erhalten , nach besten Kraften, und ihre Lander bei ihren alten Rechten Gewohnheiten zu belassen. End-