Wenzel Gusztáv: Magyarország bányászatának kritikai története. (Budapest, 1880.)

und Böheim etc. Königin , unser Allergnädigsten Frauen , Rath und Comissari, die edlen und festen Herrn Reinprecht Haller von Hallerstein, und Herr Georg Krahath von Spanrendorf, samt Herrn Balthasar Himmel­reich Ihrer k.Majestaet Unterkamniergraf, anstatt und von wegen Hochge­dachter Ihrer k. Majestaet auf hoch und fleissig Bit, auch in'Ansehung der Treue, Gehorsam, und Beständigkeit, so die ehrsamen und weisen Herrn N. Richter, Rath und ganze Gemeinde der Stadt Kremnitz, vor andern bei Ihrer k. Majestaet gethan, auch sich des liiefür annoch zu thun gehor­samlich erbothen, versprochen und zugesagt haben, den untern Erbstolln, so Ihrer k. Majestaet eine lange zeit neben der Goldkunst mit grossen merklichen Ihrer k. Majestaet Schaden erbauet ; fortan gegen, und für die Wasserkunst hinauf getrieben werden soll , damit der Stadt Kremuitz Nutzen und Aufnehmen gefördert werden möchte, denselben Erbstolln wei­ter gegen oder für die Wasserkunst hinauf auf Ihrer k. Majestaet eigene Kost und Wagnuss zu treiben, und zu bauen fürnehmeu wollen ; der Massen und Gestalt, dass solcher Erbstollen für ein rechten Erbstollen erkennet, auch alle Freyheit, wie ein anderer Erbstollen, und von allen Oertern und Bergwerkern, da er Wasser fällt, das Siebend, und andere Gerechtigkei­ten, haben und empfahen soll ; auch k. Majestaet den als k. Majestaet frey eigen Erbstollen brauchen und geniessen, auch den so weit, und Avie lang es Ihrer k. Majestaet, oder derselben Rath und Comissari Wohlgefallen sein wird, bauen mögen ; wie dann das ein ehrbar Richter, Rath, und ganze Gemein der Stadt Kremnitz zugesagt und vesproclien haben zu sagen, und versprechen,dass auch liiemit für sich und Ihre Nachkommen, wo Gott der Allmächtige Ihrer k.Majestaet das Glück geb3, dass Ilire k. Majestaet durch diesen Stollen im Forttreiben , Ausbrechen, oder in an­dern Weegen einige Goldgänge, Goldstein, Silbererz, oder andere Me­talle erlanget, oder erbauet, dass solches allein Ihrer k. Majestaet, und sonst Niemand zu Guten und Nutzen komme; dass auch Ihre k. Majestaet mit Ihr der von der Kremnitz guten Willen, so sie hierzu geben haben, so Ihre Majestaet mit diesen Stölln noch erreicht, Gut, Fug, Recht, Macht und Gewalt haben soll, jetzoder wenn Ihrer k.Majestaet gelegen sein will, über kurz oder lang, in achtzig Schürf sein, in liegenden oder hangenden Gängen, Gold oder Silbererz fahrt nach, wie es Ihrer Majestaet gutdünken wird, unangesehen aller andern Schürf, Stollen, Schacht, Zechen, oder anderes , so jetz anderen verliehen, vergeben oder empfangen sejm, oder noch künftiglich verliehen werden möchten, zu setzen, und aufzuschlagen, auch die alten Zechen und Schacht, so zwischen der Wasserkunst und Stollen herab sein, zu brauchen, und geniessen , nach allen Ihrer k. Maje­staet Wohlgefallen. Und soll auch keiner, Niemanden ausgenommen, Macht haben, einige Schürf aufzuschlagen, zu empfahen. zu verleihen, noch an diesem Orten irgendzuarbeiten, bis und so lang Ihre k. Majestaet die vor­gemelten achtzig Schürf sie über kurcz vollkommentlich aufgeschlagen hat . Dergleichen soll und will Richter, Rath, und Gemeinde der Stadt Krem­uitz alles das Holz, so man zu Zimmern und Bauen dieser Stollen, Schäch­tern und Luftlöchern, oder so Gott Glück gebe, zu den Zechen nothdürftig

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