Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)
Regimen Mariae Theresiae imperatricis et regis
483 und auf was Weise der nicht absolute lethalen Wunden vorzubiegen gewesen ? es solle auch der Wundarzt, falls ein Medicus zur Beschau zu bekommen wäre , vor dessen Ankunft die Eröffnung nicht vornehmen, so ist auch ein Überfluss vor der Section die Tieffe der Wunden mit dem Specillo oder Sucheisen, oder einem ungebräuchlichen Instrumento, ivodurch öfters die Laesion erweitert, odereine neue Verletzung verursachet wird, unvorsiclitiglich zu erforschen, gestalten die Öfnung des Leichnams die Tieffe der Wunden genug an Tag leget; jedoch wird ihnen obliegen, vor allen Dingen das etwa beyhändige Instrument, wormit die Beschädigung wiederfahren, alsogleich mit der Wunde, ob es dar mit eintreffe, und zur Ertödtung tauge, fleissig entgegen zu halten ; wie der Körper äusserlich ausgesehen ? dem Beschaubefund oder Sen- timento beyzurucken; bey der Untersuchung alle innerliche Gegenden zu eröffnen und zu sehen, ob dieser Mensch lediglich von der überkommenen Wunden unumgänglich habe verscheiden müssen ? begäbe es sich, dass man auch äusserlich am Leichnam keine sichtbare Geivaltthätigkeit vermerkete, und dannoch der Ruff wäre, dass solcher Mensch nicht natürlicher Weise Todes verblichen, so muss gleichwohlen der Leib geöffnet und erforschet werden, ob nicht der Entleibte einen Stoss oder Wurff auf die Herzgruben, oder dasige Gegend, oder einen Fusstritt in die Weiche, oder in die linke Seiten, wo das Milz liegt Civodurch selbes geschwellet, und, weilen es mit einem sehr dünnen Häutel umgeben , auch eine Extravasation im unteren Leib verursachet, leichtlich berstenkann) überkommen habe ? worzü vielleicht eine Ohnmacht, Schlag oder Verhinderung des Athems gekommen, das Geblüt sich häuffig ergossen, eine Erstickung verursachet, oder das Gallenbläslein (vesicula fellea) oder auch die Harnblasen zersprenget worden. Und weilen dann im Körper drey Cavi- täten enthalten, als werden sich die Kunsterfahrne, wie zu verhalten wissen, und sich vor der Obduction oder Besichtigung, so viel möglich, wegen des Verwundeten Alter, Disposition, des zu Verwund- oder Ertödtung gebrauchten Instruments der gepflogenen Diät, Wrartung, Heilungsart und Zeit des erfolgten Todes erkundigen, dann nicht nur alle Striche der Wunden untersuchen, sondern auch vor er wehntermassen alle Höhlen des Körpers eröffnen, damit man in dem abgebenden Bericht, oder dem schriftlichen Zeugniss desto gewisser sich herauslassen möge, ob der Verwundete von der Wunden lediglich verschieden seye ? über welches alles der Bericht, oder schriftliche Befund um so mehr er s aufrichtig und genau abzu fassen seyn wird, als nach Verlauff einer Zeit schwer, wo nicht gar unmöglich fallet, bey immittelst entstehender Faul- und Verwesung des Körpers die vorhin nicht richtig erhobene Beschaffenheit der Wunden, durch ein nachfolgliches Obererachten der medicinischen Facultät ausfindig zu machen, einfolglich die Inquisition behörig zu beschleunigen ; welches demnach in Rücksicht auf die Todschläge oder Verwundungen fürs künftige allerdings beobachtet werden solle. Das auf was immer für eine Art verschluckte Gift betreffend: da werden die Kundschaftgebere die Umstände fleissig er wegen, ob dem Menschen das Gift gereichet worden, oder ob solches von innerlich seinen Ursprung habe (venenum naturale, vel morbosum) und icelchergestalten es seine Wirkung an Tag lege? weilen dieses letzteren (veneni morbosi) Wirkung mit dem ersten ziemlich übereinstimmet, einfolglich hat der Leib- mit dem Wundärzten, so viel möglich, des Verstorbenen eigentliches Temperament, die Heftigkiet seiner ausserordentlichen Sinn- oder Gemüthsleidenschaften, das ist: die Bewegung der Sinnen und des Gemüths, wormit vielleicht der Verstorbene behaftet gewesen auszuforschen, und die Gattung, oder Art, und Wirkung des Gifts + als welches, vornehmlich da es gröblichter genossen wird, insgemein mit Anfress- oder 31*