Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Caroli VI. imperatoris et regis

gungs Ordnung, insonderheit bey denen ex Turcico anlangen Jen Curriren . iund deren mithabenden Paqueten, auch disen und anderen Brieflfschafften a;i denen disseitigen gränitzeu genau zu beobachten, und daraus nicht zu schreit— ten, die gemessene Befehl ausgestellet worden seyn; Sie Hoff-Commission hat demnach darob zu sein, damit obgedachten befehlen, wie nicht gezweifflcl wird, fortan vestiglich gehalten, allenfalls auch nach beschaffenheit der etwa mehr oder weniger sich ergebenden Pest-gefahr, die darinen vorge­sehene praecautiones auf ihr Hoff-Commission gut Befinden, und a Her gnä­digste genehmhallung noch mehr verschärffet icerden. Übrigens seye wegen Tunis, so lang der von danen erschollene Ver dach! nicht verlässlich gehoben worden, die in derley fahlen gefaste richtschnur ge­nau zu beobachten. Beynebens durch seine Behörde die sichere Kundschaft einzuhollen, wie es in den König-Reich Neapel zu Barletta und denen alldahigen anlendurr s Ortkcn wegen des gesundheits stands gehalten werde, auch ob die Contum a Hauser alda in gehörigen Stand sich befinden? und darnach die weitherc Direction zu nehmen. Ihre Kays. May. haben auch mit gnädigsten wohlgefahlen ersehen, dass gegen Bosnien und das inficirle Turcicum disseilhige Gränizen, mittelst den n alda aufgestelten Militär Postirungen und anderen gemachten gueten Verán. - Stallungen wohl verwahret und icider alle gefährliche Communication dic gehörige Vorsichtigkeit gebrauchet, allenfalls auch mit der in derley fühle i nöthigen sekärffe fürgegangen werde. Allerhöchst dieselbe beangenelimen auch gnädigst, was Sie Hof-Com­mission wegen des in der disseitigen Wallachey angesteckten Dorfs Czellic.v geordnet, und der anwesende Herr Hoff-Kriegs-Rath v. Hefenstock zur Schlei - nigen expedition zu bringen übernohmen hat, nemblichen, wie alles nun- mehro beschehen sein wird, dem in der Wallachey commandirendcn Genera­len mitzugeben, dass er nantes orth Czellien und die darinen inficirle Ha. - ser mit Militär Postirungen eng umbzinglet, die aufrecht stehende Wohnungc verbrennet, die unter irdische mit Erden verschittet, in benöthigten fz auch allda der Doctor Gutenberger nebst dem Chyrurgo Glogger zu besorgte deren inpestierten exponiret, ferner der Aluta Fluss und übrige Gränitz gänz­lich und dergestalten gesperrt, dass niemand weder hin noch herüber gelas­sen werde, zu dem Ende Galgen allda aufgebauet, und auf vorhero offen’- lieh, und durch den Trumeischlag ergehenden Rueffi denen übertrettern í; hencken und Todtschüessen getrohet, solches auch in bettrettungs fall würckli vollzogen: nicht weniger dessenthalben den Fürsten in der Türkischen 1t lachey, damit er dassigem Land Volck das heriiberlauffen einstelle, und sc - bes vor schaden wahrne, zugeschriben, so dan was der Contagion, und c sagter Veranstaltungen halber weiter beschehen, ganz fürdersamb ankern berichtet werden solle. Endlichen lassen Ihre Kays. May, es bey denen von ihr Hoff-Commiss; *■ wegen Versorgung der Statt Zeng und dasiger Communität mit denen berä thigten lebens mittlen gut befundenen Praecautionen allergnädigsl bewend- • zu folge deren ernanten Zengem mit ihren Schiffen umb er sagte lebens m len aus zu lauffen zwar gestattet sein: Selbe jedoch die einhandlende leír Nothurfften auf dem wasser in einer gewissen hinlänglichen distanz überm men, und das veste Land nicht beireiten sollen, dessenthalben an die I. *’ Herren Geheime über das an dieselbe berciths untern 8. diss. jüngsthin in s chen erlassene Rescript die fernere Notturfft zu schieiniger weiterer I er 3 i

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