Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Mariae Theresiae imperatricis et regis

247 Unseren Commissarien, insonderheit anfgeleget haben, wofern sie einem oder mehr aus Eiich was Standis und Weesens der ist, so sich über diesen Unse­ren ernstlichen Befehl ungehorsamb erzeiget, erfahren werden, auf welches Sie Ihr fleissig aufmercken zu haben, und bestellen sollen, das sie dann sol­che ungehorsambe von Stund an unsern Statthalter, Canzler, Regenten und Cammer-Rathen Unser N. Ö Lande auf der ungehorsamben Unkosten anzei- gen, welche ungehorsambe ohne Verzug herein für gemelte Unsere Regierung und Cammer-Rath erfordert, und nach Vernehmung der Sachen nach Gele­genheit , wie sichs gebühren, gestraft, hierinnen keines verschonet werden soll; darnach wisset Euch zu richten, und vor Schaden zu hütten. Es beschie­ltet auch an dem allen Unser ernstlicher Willen und Meynung. Den 7. May 1548. //■■ Maria Theresia etc. Liebe Getreüe; Betrüblich vernehmen Wir aus Eiteren Bericht von Vierten dieses, wasmassen zwar die im vorigen Jahr dorth Landes sich eingefundenen Heuschrecken wegen der eingefallenen Kälte auf denen Feldern sowohl, als in denen Wäldern in zahlreicher Menge todter er­liegen , jedoch die Hinterlassene Bruth noch unverdorbener und in grosser Menge anjetzo schon Lebendiger zu finden seye. Zu Abwendung des daraus dieses Jahr besorglich vorstehenden Landes­verderblichen Uebels ist schon gar recht daran beschehen, dass die Milde und Barmherzigkeit Gottes durch veranlassendes eyfriges Gebets angeflehet, und erweichet werde. Allein so gross auch das innerliche Vertrauen gegen Gott zur Erhörung vor allen gesetzet werden muss, so will gleichwohlen ebenfalls nöthig seyn alle menschliche Mitteln hervorzusuchen und anzuwenden, damit dieses Ungezifer gleich in seiner ersten Geburtli und bevor es durch die nachfolgende gelinde, und hitzigere Witterung zu seiner vollkommen Consistez, sonderlich aber zum fliegen fähig gebracht seyn möge, ersticket und ausgerottet werde, allermas- sen sodann alle nur immer erdencklichen remedia fruchtlos ablauffen, welche anjetzo zu Steuerung der betrüblichsten Folgerungen hinlänglich seyn können. Es geben die Geschichten, dass im Jahr vorliero eben dergleichen Heu­schrecken in dem hiesigen Ertz-Herzogthumb Oesterreich in sehr grosser Menge von anderwerlhs her sich eingefunden, und an denen meisten Oertheren einen unersetzlichen Schaden an allen Feldt-Früchten zu grosser Noth der mensch­lichen Nahrung verursachet haben. Wayland Ihro Mayeslätt Kayser Ferdinandus Primus Christmildesten An- denckens haben zu solchen Ende in dem nachgefolgien 1548 Jahr alhicr im gantzen Land durch ein öffentliches Patent gar weisslich verordnet, was die hier neben gehende Abschrift *) umbständlicher ausweiset, worauf dann auch durch beitrettenden Göttlichen Beystand dieses übel behoben worden. Daraus ergiebet sich nun vor allen, dass die beste Gelegenheit zu aus- tilgung dieses Ungezifers eben zu einer solchen Jahrszeit auserwehlet worden, bevor derselben Bruth durch die Hitz reiff und fliegend worden, sondern an- nochjvng und unkräftig gewesen. Daniit aber in der Operation Selbsten umb so gewisser fürgegangen wer­den möge , so seynd damahlens in jeden deren hiesigen vier Landes-Vierleln gewisse ansehnliche Landes-Stände und Commissarien nach proportion der grosse, und iceithe von vier, sieben und zwölff angcstellet und dcnenselben mit genauer instruirung ihres diesfälligen Verhalts aufgetragen worden von denen Unlerthanen sich die Oerther, too sothane Heuschrecken vorigen Jahrs *) Indicat praemissum objectum. Author.

Next

/
Oldalképek
Tartalom