Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Caroli VI. imperatoris et regis

6 haben, gegen den eingerathenen, oder ton der Hof-Kammer mit selben ver­gleichenden gehalt, mit der Instruction, dass sie de Statu Sanitatis f eisige nachfrag halten, pro re nata remedia praeservativa et curativa gleich an die Hand geben, und wöchentlich anhero berichten sollen, abgeschicket; die erwählung derlei) tauglicher Subjectorum, auch allen fals die bestellung eines Corporis pharmaceutici dem Sanitäts-Rath, und der maligen Decano Fas ul Ullis Medicae Herrn Johann Wolfgang Breuszer von der IV. 0. Regierung wegen per Decretum aufgetragen. — Wegen des türkischen Commercii es bey der aus- schlüssung indifferenter aller aus dem Türkischen kommenden Waaren und ef- fceten, mit oder ohne Contumaz bis auf iceitere Verordnung noch fernerhin gelassen, dahingegen mit abforderung deren Gesundheits-Feden ausser denen Broder Postirungen in dem Königreich Hungarn, und an denen österreichi­schen gränitzen derzeit noch supersedirt: Übrigens von Ihrer Kays. May. Hof- Kriegs-Rath gleichwie vorhin beschehen, sowohl mit denen Oberen, als Hitle­ren- und Niederen an gemelten gränitzen stehenden Of feieren, über den in- und auswärtigen Gesundheits - stand eine genaue Correspondenz unterhalten. Ingleichen von denen Jj arms on- auch Staabs-Medicis und Chyrurgis wöchen­tliche Bericht abaeforderet, auch ein und anders Ihro Hof-Commission, wie vorhin, zu ihrer Richtschnur durch seine gehörde communiciret, zu aus­rauch- und ziehung durch den Essig deren ex Turcico ankommenden Brief­schaften in gemelle Wallachey an die Aluta, und in Servien nacher Par akin je­des Orths zwey Post-Off der, jeder mit monatlichen Sold etwa bey 50 fl. ab­geschicket , dess hier anwesenden türkischen Omer Aga in Parakin ankom- mende Briefshaften aber aus denen von Ihro Hof-Commission angeführten Ur­sachen nicht durch den Essig gezogen, sondern der Essig siedend gemacht, und das Brief-Blath eine zeitlang umgekehrt über den Dunst gehalten, sodann widerumben geshlossen, und iveiters passirt, dessenthalben an die Post-Off- cier, wie dem Öbrist-Hof-Post-Ambt unter heutigen dato aufgetragen icird, der besondere Befehl zugefertiget, im übrigen aber alles bey der vorigen Re­gul ohngeändert gelassen. Alle diese zu erricht- und IUnterhaltung deren Con­tumaz und Posiirungs-Hütten, wie auch für die abordnende Medicos und Chyrurgos, dann gleich erwehnte Post-Off der nöthige ausgaben und besol- dungen von der IIof-Kammer derzeit übernahmen, und die anweisung verab­folget; entliehen auch über alle bishero angeführte, und etwo iccilers nöthige Contagions-Anstalten die völlige Direction und Execution, ingleichen die er- theillung derer Gesundheits-Feden ohnmittelbar (fern Hof-Kriegs rath, und denen aufstellenden Commandir enden Off eiere allein, nach desselben anweisung e in­ger äu met, und anvertrauet werden soll. Und damit nun all diese anstalten allerseiths richtig zum Vollzug ge­langen, so ist über ein- und andere unter heutigen dato seiner gehörde die nothturft verfüget worden, und unter andern auch der königl. Böhm, und dann der Siebenbürg. Hof-Kanzley die erforderliche Communication beschehen, welch beed letzt gemelte IIof-Kanzleyen fürohin auch zu denen von Ihro in Sanitäts- Sachen aufgestellten Hof-Commission haltenden zusammentrettungen ebenfahls anzusagen seyn icird. Wien, den 26. October 1726. An die in Sanitäts-Sachen aufgestellte llof-Commission. Per Imp erutor e m. & Phrenitis et Petecliiae nigrae in üuberva. ConcL Cons. die 2. Decemb. 1726. Non sine admiratione intellexit Regium Locumtencntiale istud Consi­lium, in Posessione Dubova Comitatui Thurócz adjacente, ex incolis ejusdem

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