Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/4 (Budae, 1861)

Continuatio altera regiminis imperatoris ac regis Francisci (II.) I.

Es isi also uothwendiy, das I erf ahren genau zu wissen, durch welches Gegenstände, welche ein Contagium auf genommen haben könnten, gereinigt und unschädlich gemacht werden können. Dieses Verfahren ist bei Gegen­ständen verschiedener Art keineswegs immer dasselbe, und es unterscheidet sich nicht nur durch die Behandlung, welche die Gegenstände ertragen oder nicht ertragen, sondern vorzüglich durch ihr verschiedenes Verhalten gegen die Contagien; denn einige sind sehr geeignet, selbe aufzunehmen und fest zu halten, während die andern hingegen laut der Erfahrung sie fast gar nie oder nur sehr schwach anziehen. Jene werden darum auch gi ftfange nde Ge­genstände genannt. §. 3. In Betreff der Reinigung der Luft und der Wohnungen gesunder Men­schen zu einer Zeit, in der ansteckende Krankheiten herrschen und wenn möglicher Weise Contagien in selbe gelangen könnten, ist schon in der Erin­nerung , welche unter dem 23. Juli an die Bewohner der Steiermark erlassen worden ist, das Köt hi ge und Hinreichende gesagt icorden. Es handelt sich jetzt nur um die Weisungen, teas in Bezug auf die Reinigung der Wohnungen u. s. w. zu thun ist, wenn unglücklicher Il eise die Cholera in dieser Provinz in einer Wohnung ausbräche. §. 4. Es versteht sich wohl von selbst, dass, wenn in einem Hause Jemand von der Cholera befallen würde, der Kranke von den übrigen Familiengliedern abgesondert werden müsse, und dass keine Kranken-Besuche zu gestatten seien. Die Luft im Krankenzimmer ist so viel es die Vorsicht, dass der Kran­ke keinem Luf tzuge ausgesetzt werde, und so viel es die Jahreszeit gestattet — fleissig zu erneuern und mittels Chlor-Kalk, dem bei weitem besten, und wenn man Mass haltet, unbedenklichsten Luftreinigungsmittel, von dem im Zimmer unausgesetzt sich verbreitenden Contagium zu befreien. Man darf also dieses Kalksalz nicht reichlicher anwenden, als es nöthig ist, nähmlich bis der Chlorgeruch im Zimmer wahrnehmbar icird, ohne die Lunge zu be­schweren. Wo man keinen Chlorpräparat hat, muss man sich mit Essigdämpf en begnügen. Man darf aber den Essig nicht dadurch verbrennen, dass man ihn auf sehr heisse Körper giesst, sondern ihn bloss so erhitzen, dass er sich in Dä mp fen verfluch tiget. §. 5. Das vom Kranken beschmutzte Leinzeug wird schnell aus dem Zimmer gebracht, in einem Gefässe mit Wasser übergossen, in das man schar­fe Lauge oder Chlor-Kalk gibt. Nach einigem Umrühren mittels eines Holzes wird das Wasser abgegossen und reines aufgegeben. Die Unterlagen der Kranken werden — wenn sie geeignet sind, gewa­schen zu werden, auf gleiche Weise behandelt — wenn nicht, müssen sie vorerst in einem der Luft zugängigen Orte gelüftet werden, bis man sie der gänzlichen Reinigung unterzieht, wie sogleich gesagt werden wird. §. 6. Die durch die Entleerungen der Kranken verunreinigten Fussbo- den müssen, nachdem man entweder scharfe Aschenlauge oder Chlor-Kalk auf selbe gegeben, mittels eines Leinwandstücks mit Hülfe eines Besens rein gefegt werden. Man vermeide aber jede unnöthige Befeuchtung des Bodens mit Wasser, da dieses verdunsten muss, und die Luft irn Zimmer dadurch feucht wird. §• 7. Der Abgang der Kranken ist allzeit schnell aus dem Zimmer zu entfernen, und da er — obschon er geruchlos zu sein pflegt — vorzüglich an­steckend befunden worden ist, sogleich mit scharfer Lauge oder Chlor-Kalk zu überschütten , damit er möglichst unschädlich gemacht werde; denn da er 16*

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