Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/2 (Budae, 1855)

Continuatio prima regiminis imperatoris ac regis apostolici Francisci (II.) I.

7 Physico et Chirurgis hujus Comitatus pro norma deserviat, ut idem duce illa domus nosocomiales juxta projectum praet. Dom. Vestrarum Neoaradini, et Freudenmädchen ; oder in Hinsicht auf das Wohlbefinden der vom Soldalendienste zurückkehrenden oder entlassenen Mannschaft, icelche bei ihrer Nachhausekunft ihre Weiber mit auswärts ererbten Krankheiten anslecklen. So wie aber Vermeidung dieser Ursachen mehr als ein Gegenstand der ü o r- ke h r u n g gegen künftige Verbreitung der Lustseuche zu betrachten und in der höchsten Orts aufgestellten Frage bias die Hede von möglichster Ausrottung des bereits eingerissenen Uebels ist, so wäre dahier zu untersuchen , ob es rathsa- tner sey, die von der Luslseuche ergriffenen Unlerthanen des Banats in ihren eigenen W c h n u n g e n dann in S p i l ä l e r n oder sowohl in diesen als in jenen zu behandeln ? Fü r die Behandlung der Erkrankten in ihren eigenen Wohnungen spricht: 1 -tens. Dass der Landmann sich meistens nur mit Widerwillen von seiner Familie trennt und nur mit Zwang in ein entferntes Spital begiebt. 2- tens. Dass derselbe in einem Krankenhause seinem Feldbau und häuslichen Geschäfte, wovon ihm die Luslseuche nicht immer gänzlich abhallen würde, ver­nachlässigen muss. 3- tens. Dass die Behandlung solcher Krankheiten in Spitälern iveit kostspie­liger ist, dann in eigenen Behausungen, wo die nächsten Anverwandten die Stelle eines Krankenwärters unentgeltlich und noch dazu viel liebreicher vertreten; und Holz und Licht und zum Tlieil auch die Nahrung nicht höher als nach dem ge­wöhnlichen Bedürfnisse der Familie zu stehen kommen. 4- lens. Dass im Temesvárer Banale keine Spitäler vorhanden sind, sondern erst mit schweren Unkosten aufgerichtet, und mit allem nöthigen versehen werden müssen 5- tens. Dass man doch unmöglich alle Angesteckle, und sogar auch deren kranke Kinder in diesen wenigen Spitälern, und zwar auf so lange, bis man von derer vollständigen Genesung ganz gewiss sein möge, aufnehmen könne, und den­noch mehrere derselben in ihren eigenen Behausungen behandeln müsse, wenn man anders nicht den Zunder zu neuer Ansteckung daselbst zurücklassen will. Gegen die Behandlung der Venerischen in ihren eigenen Wohnungen reden folgende Betrachtungen: a) Dass es da schwer, wo nicht unmöglich sein würde, die angesteckten von allem näheren Umgänge von einander abzuhalten. b) Dass die Behandlung, das Reinigen, Verbinden u. dgl. angestecliter Eltern ihren, in einer und der nemlichen Stube befindlichen Kindern, in Hinsicht auf die meistens hier leidenden geheimen Theile , zum Aergernisse , besonders des an­dern Geschlechtes gereichen müssten. c) Dass es nicht icohl zu erwarten sey , dass rohe halsslärrige Kranke ohne die nähere Spital-Aufsicht die vorgeschriebenen Mittel gehörig anwenden , oder die vorgeschriebene Lebensart beobachten werden. d) Dass mehrere Aerzte und Wundärzte zur Behandlung zerstreuter Kranken erforderlich wären , als wenn die Pazienlen , in wenigen Spitälern verei­nigt , ohne vieles Herumwandeln der Kunstverständigen behandelt werden könnten. Da nun sehr wichtige Gründe sowohl für als gegen die Spitalsbe­handlung venerischer Landleute sprechen, so folget allerdings der Schluss: dass ein Mittelweg der beste seyn müsse , und dass einige der Angesleck- ten besser in einem Krankenhause, einige aber und zwar der grösste Haufe, füglich in ihren eigen Wohnungen behandelt werden mögen. In ein Krankenhaus verdienen diejenigen geschicliel zu werden, icelche keine eingene Mittel zum nöthigen Unterhalt, keine nahe oder wohlthälige Anverwandten oder treunde besitzen, welche mit sehr eckelhaften übelriechenden Geschwüren, Fi­steln u. dgl. behaftet sind, icelche nicht ohne Aergerniss ihrer Kinder, oder ihres Hausgesindes , in ihren eigenen Wohnungen verbunden werden mögen, welche diese ohne grossen Nachtheil ihrer Familie verlassen können, welche der alltäglichen l ntersuchung des Wundarztes benöthiget sind, oder wenn sie sich allein überlassen werden , dessen Verordnungen halsslörrig entgegegenstreben. tt'rts die Schwierigkeit angesteckte Eheleute von näheren der Ansteckung be­förderlichen Imgange abzuhallen , anbelangt, so wird dieser, nenn beide Eheleute

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