Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/1 (Budae, 1853)

Regimen Josephi II. imperatoris et regis

505 1170. Falcidia 20 procentualium in Rationibus pharmacorum in usum Pauperum expeditorum. Conci. Cons. A? 30414. die 5. Ang. 1788. Gleichwie nach den bestehenden allerhöchsten Verordnungen, von allen, was immer für Namen habenden Auszügen, wenn derselben Summe übersetzt und beträchtlich ist, 10 procento abgezogen werden können; eben so kommen auch von den Verzeichnissen der Arzneyen, welche den Armen-Con- tribuenten verabreichet werden, zum Nutzen des allerhöchsten Aerariums 20 procento abzuziehen. Aus diesem Grund ist daher mit den, in dem Mittel, der der őseiben Lei­tung anvertrauten Gespannschaft befindlichen Apothekern die Sache dahin einzuleiten, dass sie künftig entweder die Medicamenten um zwei drittel den armen Contribuenten verabfolgen, oder aber wenigstens an den diessfälligen Arzneyverzeichnissen sich 20 procento abziehen lassen sollen. Sollten aber dieselben diese Bedingnisse nicht eingehen, so wird mit nächsten sich daselbst vorfindigen Feldapothekern der behörige Kon- trackt, in Ansehung der an die armen Contribuenten mit 20 procento Abzug, abzugebenden Arzneyen alsogleich anzufesten seyn. Übrigens wird in Ansehung der den armen Contribuenten zu verabfol­genden Medicamenden Geschirr, die hierüber erstattete Wohlmeinung des Lan­des Protomedici zur Belehrung des Sanitäts-Personals, und behörigen Einlei­tung hiemit in der Anlage / beigeschlossen. Gegeben Ofen w. o. / Auszug. Einer von dem Ltwcies-Protomedicus unterm iS-ten April 1788. erstatteten Berichts. c) Solle sowohl vom Physico als Chirurgis dem Apotheker aufgetragen werden, den Contribuenten nicht immer neu e G e shir r e zu verabfolgen, sondern die schon verabfolgten wieder zurückzugeben, wofür sie neue zu be­kommen haben. d) Um den Preis der Geschirre, welcher sich oft auf eine unendliche Sum­meerstrecket, und den königl. Aerario sehr zur Last fallen muss, zu verringern, hat der Apotheker statt weissglassirten Tiegeln, und weissen Gläsern, grüne oder braune Tiegel, und ordinäre Gläser, welche der Kraft der Medizin nichts benehmen zu verabreichen; von diesem Geschirr hat der Apotheker jedes bis % Pfund für 1 kr., die über ein halb Pfund für einen Groschen anzusetzen. 1171. Chirurgis comitatensibus in officiosis éxmissionibus libera praejunctura competit. Conci. Cons. A? 30420. et 30485. die 5. Ang. 1788. (In seq. M. R. M 9871. ddto 17. Julii 1788.) Es haben Se. Majestät allerhöchst zu entschliessen geruhet, dass die ddto 10. April v. J. A? 4311 '*) erlassene Verordnung , mittelst welcher, dem in Be­reisung seines Bezirks begriffenen Komitatsbeamten, die unentgel­tiche Vo r spann, oder regulamentmäsige Heu- und Haberportionen aller­gnädigst verwilliget wurden, auch bei den, durch die Komit at s - Wu nd- är zte vorzunehmenden ämtlichen Reisen durchaus beobachtet, mithin den in Amtsangelegenheiten reisenden Wundärzten, die unent g eidliche Vo r­*) Ordines hi, nonnisi respectu Officialium politicorum emanati, e serie omissi. — Author.

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