Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/1 (Budae, 1853)

Regimen Josephi II. imperatoris et regis

$. VI. Von der Behandlung der Füllen im dritten Winter, wenn sie zwey und ein halbes Jahr alt sind. Ehe die Füllen in Stall gebracht werden, müssen die Krippen und Rauf- fen erhoben, die Stände mit Streubäumen, mit Stricken und Halftern verse­hen , Leute zum warten gedungen, Putzzeuge, Trensen, Trinkgeschirre etc. angeschaft, und die Füllen in allen Stücken, wie Pferde behandelt werden, obschon sie nicht mehr, als zwey und ein halbes Jahr erlebet haben. Jedes wird alsdenn angebunden — jedes bekommt seinen Nummer, und drey und drey einen Wärter. Jedes wird geputzt — jedem werden nach dem Putzen die Mähnen, der Schweif, die Hüffe mit frischem Wasser gewaschen; jedes bekommet täglich eine halbe Portion guten Haber, sieben bis acht Pfund Heu, und ein halb Gebund Gerstenstroh, nebst einer Handvoll Salz auf sein Futter, bey jeder Fütterung wird ein militärisches Zeichen gegeben, z. B. in der Früh die Trommel gerührt, zu Mittag eine Pistole abgefeuert, und ge­trommelt , auf die Nacht Trompete geblasen, und ein paar Granaden gewor­fen. Das letzte sollte vorzüglich alle Tag geschehen, so lange die Pferde die dritte Weyde gemessen. Getränket werden die Füllen nach jeden Futter, und jedesmal Winter und Sommer mit frischen Wasser, wie es aus dem Brunn, oder Bächen ge- schöpfet wird, auch müssen die Füllen alle Tage an die freye Luft gebracht, spazieren geführt, oder am Laufseile beweget werden. Auf diese Art werden die Füllen behandelt, bis sie drey Jahre haben; kann man sie den vierten Sommer noch weyden lassen, so ist es nicht nur gut, sondern man sparet auch dabey; allein selten findet man alsdann eine gute Gelegenheit, es gehören grosse, und gesperrte Weyden dazu, ausser dem etzten ist es schwer die Thiere in diesem Jahre in einer Heerde zu erhalten. §. VII. Von der Pflege der Füllen, wenn sie drey Jahr alt werden. Wenn die Füllen vollkommen drey Jahre alt sind, und nicht mehr ge- weydet werden können, so bekommen sie eine ganze Portion Haber, und be­halten ihre acht Pfund Heu, nebst den halben Gebund Gerstenstroh, bis sie vierthalb Jahr haben, in dieser Zeit lässt man sie satteln, täglich am Lauf­seile bewegen, bis sie die Stärke erhalten, ohne Schaden den Reuter zu tra­gen, der ihnen den Kriegsdienst lehret. So bald sich diese Zeit nähert, muss man ihre Hüffe beschlagen, und ganze Portionen abreichen. §. VIII. Von den Fehlern, welche bey der Erziehung begangen werden. Die Fehler, welche in der Erziehung begangen werden, sind vielfach und mannigfältig. Jeder von diesen Fehlern ist grosss; diess ist wahrschein­licher Weise Schuld, dass in vielen Ländern die Füllen so übel gerathen, dass so viele alte Gestütte verderben, so viel neue zu Grunde gehen. Die Pferdverständigen haben viel von der Sache geredet, sie haben die Länder, ihre Himmelsstriche, ihre Clima, die Gewächse, Luft und Wasser beschuldiget', nie aber an sich selbst, noch an ihr Verfahren gedacht. Wenn das letzte mit dem Zweck der Natur verglichen wird, so haben die Leute gethan, was die Natur nicht thut, sie erziehet die Füllen nicht, wie die Ammen die Kinder erziehen, sie hat für jede Art Thiere einen eigenen Er­ziehungsplan. Wie richtig derselbe ist, sehen wir bey wilden Brutten; die Welt ist Augenzeuge, wie gut die Erziehung der Jungen im Wasser, auf der Erde, so gar in der Luft von statten gehet. Auch bey den Füllen werden wir gewahr, als diese Thiere gut gedeyen, so lang sie bey den Müttern sind; die über sie Aufsicht haben, selten stossc

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