Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/1 (Budae, 1853)
Regimen Josephi II. imperatoris et regis
19 geflohen, welche ihn ton fern riechen, und meistens ganz erschrocken tor ihm fortzulaufen pflegen, schnappet rechts und links nach allem was ihm begegnet , nach Menschen und Thieren, verabscheuet das Wasser und alles Nasse im höchsten Grade, sinket endlich vor Entkräftigung zu Boden, erholet sich oft wieder, sinket wieder, bis er zuletzt liegen bleibet, und krepiret. 6- to. Will der Eigentümer eines kranken Hundes, von welchem es noch ungewiss ist, ob sich die Wuth oder eine andere Krankheit bey ihm ansetze, einige der oben im vierten Punkte angezeigten Kennzeichen abwarten, solle selber den erkrankten Hund sogleich einsperren, und weil er einen Strick abbeissen könnte, an eine Kette anbinden, um ihn auf diese Art genauer, und mit desto geringerer Gefahr beobachten zu können, weil die Hunde manchmal schon früher als diese Zeichen recht sichtbar werden, um sich beissen, oder davonlaufen, somit in beyden Fällen Unheil anstellen, und ihre Eigentümer in Unglück, und grosse Verantwortung bringen können. Diese Beobachtung eines abgesonderten kranken Hundes muss aber mit vieler Behutsamkeit geschehen, und ihm daher das Fressen oder Saufen auf eine solche Art hingestellet, oder hingeschoben werden, dass man von ihm nicht gebissen werden kann. Bey obgemeldter Absonderung, und näheren Beobachtung ist aber vorzüglich darauf zu sehen: ob der Hund saufe , oder nicht, oder wohl gar das Wrisser schon sichtbar verabscheue, so lang er ersteres thut, ist nichts zu besorgen, säuft er aber durch einen oder zwey Tage nicht mehr, oder verabscheuet er wohl gar das ihm Vorgesetzte Wasser, welches daraus abzunehmen ist, wenn er sich soweit davon entfernet, als die Kette reichet, so ist die höchste Zeit vorhanden , ihn zu vertilgen. Der Eigenthiimer hat also in solchem Falle bey schwerester Verantwortung die unverzügliche Anzeige an jeweilige Ortsobrigkeit, diese aber die Verfügung zu machen, dass ein solcher Hund in dessen Gegenwart von dem Wasenmeister todtgeschlagen, und sohin sammt der Haut an einem abgelegenen Orte recht tief verscharret werde; bey dessen Tödten, und Verscharren hat man sich aber sehr zu hüten, dass man von seinem Blute oder Geifer nicht bespritzet, noch sonst davon berühret werde. 7- mo. Was andere Thiere betrift, so bestehen die Kennzeichen ihrer herannahenden Wuth hauptsächlich darinn: dass sie traurig werden, wenig oder gar nichts fressen, weder saufen, und endlich das Wasser und alles Nasse sichtbar verabscheuen: welches letztere das Hauptkennzeichen ist, und an der Wuth des Thier es gar nichts mehr zweifeln lässt, kömmt die Wuth zum Ausbruche, so finden sich auch die meiste jener Kennzeichen ein, die oben in dem fünften Punkte bey den Hunden sind beschrieben worden, und alsdann ist für Menschen, und Vieh die nämliche Gefahr, wie bey einem wü- thigen Hunde vorhanden, weil in der Wuth jedes Thier das Federvieh hievon nicht ansgenommen, um sich beisset, und dieses entsetzliche Uebel allen jenen Menschen oder Thieren mittheilet, welche von ihm gebissen, von seinem Zahne oder Schnabel gestreift, oder von seinem Geifer benetzet worden sind. 8- vo. Das einheimische Vieh aller Gattungen kann von einem wüthi- gen Hunde, oder einem andern wüthigen Thiere gebissen, oder von dessen Geifer berühret worden seyn, ohne dass der Eigenthümer des Viehes etwas davon weiss; dieses soll also, sobald ein Thier erkranket, auf die im vorgehenden Punkte beschriebene erste und letzte Zeichen der herannahenden Wuth, hauptsächlich aber auf die Verabscheuung des Wassers ganz aufmerksam seyn, ein solches Vieh, sobald es ihm verdächtig wird, von dem andern Viehe absöndern, und wenn es sich zeiget, dass (*it