A Budapesti Királyi Magyar Tudomány-Egyetem szabályzatai 1859-1893

Akademischen Behörden der k. k. Universität is Pesth

Der akademische Senat und jedes der vier Profefforen-Col- legien führen eigene Gestionsprotokolle mit vorgedruckten Rubri­ken , um die fortlaufende Geschäftszahl der einlangenden Stücke, )en Tag der Präsentation, den wesentlichen Inhalt derselben, so wie die Art und Zeit ihrer Erledigung in gehörige Evidenz zu »ringen; es sind daher nach dem Einlangen, so wie nach der Lrpedition eines Geschäftsstückes die betreffenden Rubriken im Restionsprotokolle unverweilt auszufüllen. Bei jedem Gestionsprotokolle wird zugleich ein genauer ab chabetischer Nachschlagsregister geführt. Mit dem ersten Oktober beginnt jedesmal ein neues Ge- 'chäftsjahr. §. 2. Die Geschäftssprache ist beim akademischen Senate und bei >en Professoren-Collegien der juridischen, medizinischen und phi- osophischen Fakultät durchgehends die deutsche; in dieser Sprache ind auch die Eingaben der Studierenden zu überreichen. Bei der heologischen Fakultät können, so lange dieselbe bei ihrer innern Geschäftsführung sich der lateinischen Sprache bedient, Eingaben mch in dieser Sprache angenommen werden. §• 3. Die Ueberreichnng der Gesuche geschieht in der Universitäts- der Dekanats-Kanzlei, wo selbe vom Rektor und beziehungs­§. i-

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