Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)

II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék

— 239 — 20. Die wiederum gesund worden, sollen mit blossem Hemd angetlian, zwischen zweien grossen Feuern ausgeräuchert werden, und sich alsdann mit denen neuen beigebraehten Kleidern ausser dem Lazaret anlegen, welche Kleidungen auch der Vorsteher zeitlich verschaffen solle, damit der neu gesund wordene nicht länger in dem Lazaret verharren dürfe. 21. Letztlichen über alles dasjenige, was hier in besonderheit nicht beygebracht worden, solle der Vorsteher mit guten Rath des Beicht-Vatters : Medici und Barbierers, die Anstalt machen, und selbe zum Vollzug bringen, wann aber die Sach einen Aufschub leidete, solle er den Directorem Sanitatis schriftlich unterrichten, und dessen Befehl mit gehorsamen Willen vollziehen. Vorsteher der Quaranten-Häuser. 1. Die sollen keinem ohne Zeichen oder Consens der Obrig­keit dahin einnehmen, und da sie wem an einer würcklichen Krankheit behaftet befindeten, sollen sie solches dem Directori andeuten, damit die Sicherheit gepflogen werde. 2. Die Neuankommende sollen 7 Tage allein und von andern abgesondert, wohnen, wann aber einer seine viertzig Tage erstrecket, so solle es gehöriger Orten angezeuget, was mit diesen Menschen vorzunehmen seye. 3. Der Vorsteher dieser Häuser solle alles und jedes halten, und in Obacht nehmen, in gebührender und zeitlicher Vorsehung aller Nothwendigkeiten, wie es oben denen Wirthen und Hausvättern geordnet worden. 4. Wann einer aus denjenigen, so die Quarantän halten, kranck wird, so solle er in seinem Zimmer alsobalden ein- gesperret werden, und dessentwegen der Director Sanitatis Bericht erhalten, damit die Eigenschaft der Kranckheit er­kennet, und der Krancke an ein anders Ort gebracht werde, und das Zimmer soll 3 Tage versperret bleiben, biss man die Kranckheit klar erkannt, und da etwas verdächtiges vor- kommete, muss man auch das Zimmer säubern. 5. Diesen Inwohnenden solle man etwas freyen Luft zu­lassen, nicht aber verstatten, dass sie die Häuser oder nächst

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