Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)

II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék

5. Sollen auch gewisse Bestättigungsorte für diejenigen ausgezeichnet werden, so an der Pest sterben; welche Orte ausser der Stadt, und allezeit von andern Fraythöfen abge­sondert seyn sollen. 6. Keinen an der Pest Verstorbenen, soll man mit dem Kirchengepränge, Gesänge, oder Begleitung deren Priester, sondern heimlich begraben. 7. Die Schulhälter sollen zur Zeit der Pest die Schulen gesperret halten, und nicht zulassen, dass die Zusammenkunft der Jugend auch an andern Orten geschehe; welches, so es wäre, sie dem Mogistrat des Orts vortragen sollen. Postillionen, Boten, und dergleichen. 1. Zur Zeit der Pest sollen alle Briefe mit Wachholder­beeren, oder in Abgang deren, mit eichenen Sägspänen und Pech, gut ausgeräuchert werden; diejenigen aber, welche von einem inficirten Orte kommen, sollen zum ersten in Essig eingetunket, geräuchert, hernach auf einem darzu geordneten Roste getrocknet werden. Dem Postillion aber soll sein Fell­eisen zuruck gegeben, und die ausgeräucherten Briefe an einem sicheren Orte gehalten werden. 2. Die Boten sollen durch unterschiedliche Weege und Gelegenheiten, wie andre Orte beschaffen, nachforschen, und dar von ihre Obrigkeit benachrichtigen. 3. Keiner aus denen Postillionen soll ohne Vorwissen der Obrigkeit an verdächtige Orte geschicket werden ; weniger soll ein von dergleichen Orte Ankommender einzulassen seyn. 4. So sollen auch die Leute die Ihrigen dahin anhalten, dass sie nicht einen jeden aus einem inficirten Orte auf die Reis zu sich nehmen, er habe denn genügsame Attestationes bey sich, und wenn sie also zu der äussersten Schildwache kommen, sollen sie ihre Zeugnisse aufzeigen, widrigenfalls, aber nicht eingelassen werden. Hausväter und Hausmütter auch Inwohner. 1. Weil die pcstilenzische Seuche unter die grössten Strafen Gottes billig zu zählen ist, deretwegen sollen die Hausväter — ‘223 —

Next

/
Oldalképek
Tartalom