Szakcikk gyűjtemény
Dr. C. Spamer: Ueber die heutige und die frühere Stellung der Psychiatrie zur Gesammtmedicin
7 sind, keine Abnormitäten? Stechen sie nicht wie schwarze Punkte grell ab von dem glänzenden Boden ihrer sonstigen intellectuellen Organisation? Oder wo beginnen Schrullen „pathologisch“ zu werden? Etwa erst da, wo uns practische Gründe nöthigen, einen Strich, zu ziehen und zu sagen: jenseits desselben beginnt die „Unzurechnungsfähigkeit“, die Straflosigkeit vor Gericht? Wie oft erweist es sich nur als ein Zufall, dass solche höheren Grade von „Sonderbarkeiten“ zur foren- sichen Begutachtung kommen! Schlecht situirte Individuen derart können nämlich im bürgerlichen Leben nicht fortkommen müssen in Anstalten verbracht werden, während gleich „sonderbare“, die mit Reichthum oder mit aufopfernder Verwandtschaft gesegnet sind, ganz gut so existiren können. — Wo ferner, frage ich, beginnt die psychische Reizbarkeit „krankhaft“ zu sein? Wie viele Personen des alltäglichen Lebens verbittern sich und ihrer Umgebung durch solche ewig gereizte Stimmung das Leben, ohne dies, für jedes dritte klar auf der Hand liegende Factum einsehen zu können? Ja, findet man nicht auch solche, die es einsehen, und doch trotz der besseren Einsicht und entsprechender Willensanstrengung, jene Gereiztheit nicht zu unterdrücken vermögen? Ist das normal? Das wird wohl niemand sagen, aber wie viele von denen, welche diese Frage verneint haben, geben nun auch zu, dass hier ein krankhafter Zustand des Geistes vorliege? Und warum sträubt sich die Mehrzahl? Nur weil sie einmal sich gewöhnt hat die Worte „geisteskrank“ und gerichtlich „unzurechnungsfähig“ für identisch zu nehmen. Ich muss mich hier damit begnügen, die Ausführung all dieser Fragen nur anzudeuten. Das Gesagte genügt aber wohl schon zum Beweise, dass man nach dem heutigen Stande psychologisch-psychiatrischer Anschauung eine scharfe Grenze zwischen „geisteskrank“ und „geistesgesund", zwischen „zurechnungsfähig“ und „unzurechnungsfähig", zwischen „bewusst" und „unbewusst“ etc. nicht annehmen kann, dass es, neben den Zuständen, die unzweifelhaft hüben oder drüben einzureihen sind, auch solche giebt, welche der Grenzlinie sehr nahe stehen, sie nur wenig nach der einen oder anderen Seite hin überschritten haben; ferner dass diese Grenzlinie keine mathematische ist, sondern bis zu einem gewissen Grade dem Gutdünken des einzelnen anheimgegeben. Es ist ja allgemein bekannt, dass die Urtheile selbst der bedeutendsten Autoritäten über concrete