Purjesz Ignác dr.: Adatok a Szent-Rókus Közkórház alapitásához (Budapest, 1896)

ganz einfach und leicht verständlich. Er führet das Haus- Numero, die Abtheilung der Stadt, die Bestimmung des Zweckes, den Baum einer ganzen Woche, und in jeder Unterteilung acht Partheyen eines Hauses. Wo mehrere sind, können solche eingeschrieben, hin­gegen bey wenigeren die Colonne durchgestrichen werden; der Haus-Eigenthümer hat seine Gabe gleichfalls so wie einer anderen Parthey einzuschreiben, und kann diese Einschreibung mit Dinte oder Bley, wenn sie nur gut sichtbar ist, geschehen. 5- tens. Da zu Folge dieser durch die Haus-Eigenthümer wöchentlich zu geschehende Sammlung die Rücksicht ge­nommen werden müsste, wie die diessfällige in jeglichen Häusern gesammleten milden Gaben, in das hiezu einst­weilig bestimmte Vormünder Amt, ohne dessen Ueber- häufung, so wie auch ohne Belastung der Haus-Eigen­thümer, welche mit der Abführung der besagten Gaben allerdings verschont werden mussten, eingehoben werden könnten? Als ist angenommen worden, dass 6- tens. Die mehrbemeldten Haus-Eigenthümer von 6 zu 6 Wochen die empfangenen milden Beyträge bey sich verwahren, hernach aber denen in dieser Absicht nach Verlauf jeglicher 6 Wochen auszuschickenden Haupt- Sammlern, .oder Spital-Vätern, mit Vorweisung des Samm­lungs-Bogens übergeben sollen. — Diese Hauptsammler oder Spital-Väter werden 7- tens. Entweder aus der Genanntschaft, oder auch sonst aus zuversichtlichen Bürgern genommen, sie werden nicht allemal dienämlichen seyn, sondern bei jeder Haupt- Sammlung aus anderen bestehen, es sey dann das sich einige fänden, die dieses Liebeswerk auf eine längere Zeit auf sich behalten wollten. 8 tens. Der Liebesdienst, den man von Ihnen verlanget, bestehet darinn, dass Sie jeglicher fünfzig Häuser besu­chen, und daselbst von den betreffenden Haus-Eigen- thümern, oder ihren Stellvertretern dem G wöchentlichen Betrag, und z“war vermög beyliegender Abnahms-Tabelle B.

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