Purjesz Ignác dr.: Adatok a Szent-Rókus Közkórház alapitásához (Budapest, 1896)

37 nungsmä8sig zur Spitalsversorgung nicht (/eignet, und werden alsdann auch nicht aufgenommen. Achtzehntem: Die zahlenden Kranken, wenn sie mit Tragsesseln abgeholet werden sollen, bezahlen dafür also- gleich 20 Kr. ohne etwas weiters den Trägern abreichen zu müssen. Neunzehntem: Von Speis, und Trank, wodurch die Reconvalescenten recidiv, und öfters auch in den Tod ge- stürzet werden, darf ohne Erlaubniss des dirigirenden Medi­cus, und des Ober-Wundarztes nicht zugelassen werden, gegen unliebsame Ahndung für die Zubringenden. Zwanzigstem: Yon jenen Armen chronischen und ge­brechlichen Menschen, so zu der Spitalspflege nicht ge­eignet sind, ist schon Puncto 5 das nöthige erinnert wor­den, sollten aber dennoch einige zu der alltäglich um 8 Uhr morgens abzuhaltenden Ordinations-Stunde erschei­nen wollen, so ist ihnen auch allda zu ordiniren; zum Beschluss wird das hohe, und das niedere Publi­kum, und sonderheitlich die gesammte, bisher schon von ihren menschen freundlichen Gesinnungen gegen das neue Institut mit Zufriedenheit erkannte Bürgerschaft im höch­sten Namen aufgefordert, dass nachdem derselben als Hauseigenthümern die angenehme Gelegenheit gegeben worden ist, eigentlich als Wohlthäter für ihre Mitbürger zu wirken, selbe auch fernerhin, für das ansehnliche, und eigenthümliche Institut bestens besorgt seyn, und beson­ders in Ansehung der vorgeschriebenen Spitals-Sammlun­gen allen Vorschub leisten, auch nach eigenen Gefühl sich mit Gaben und Wohlthaten auszeichnen möge und wolle. Gegeben Pesth, den 18 May 1798. Bürgermeister, Stadtrichter und Bath der königl. Freystadt Pesth. Bár ezen felhívás szerint, — mely a kórháznak osztályok szerinti beosztását és a betegágyak számát is közli, — a kór­ház 1798 május 28-án avattatott fel egyházi és világi szer-

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