Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)
I. Az ország védelme a határokon belül
e) betreffend Siebenbürgen überwacht die Sanitäts-Commission sub Prä- sidio des dortigen commandirenden Generals: «) gegen die Grenze der Walachei die Stationen: Rothenthurm, Tömös, Terczburg, Búcsún und Vulcán. /?) gegen die Moldau die Stationen Radna,Oitoz, Czikghymes und B i r i t z k a CBereczke ?) (Codex Toni. I. pag. 821. Nr. 580; — Tom. II. pag. 535. Nr. 641.) Zur möglichsten Erzielung des heilsamen Zweckes der Kontumaz- Anstalten und zugleich zur Vermeidung aller Unzukömmlichkeiten — waren mit königl. Decret vom 12. Juli 1773 den „Sanitäts-Commissionen“ nähere Verhaltungs-Massregeln anbefohlen worden. (Codex Tom. II. pag. 438. Nr. 694.) Endlich wurde mit königl. Rescript vom 29. Jänner 1776 die Leitung der „Sanitäts-Angelegenheiten nach Aussen“ d. i. der Kontumaz-Anstalten an der Wasser- und Landgrenze — dem königl. ungarischen Statthalterei-Rathe nbgeiioninien — und dieselbe am 8. Februar in Allem und Jedem „privatim“ dem k. k. Militare der Grenz-Dist riete übergeben. (Codex Tom. II. pag. 7C2. Nr. 722.) Seitdem — ist der obersten politischen Landesbehörde über das Innere der Verwaltung dieser Landes- Sanitäts-Institute nichts Näheres bekannt ! — Bei der, durch die überall aufgestellten Kontumaz-Häuser erzielten gänzlichen Absperrung der verdächtigen Nachbar - Provinzen — konnte in der Folge das U e b e 1 nur vereinzelt in das Land e i n d r i n- gen und auch mehr-weniger sogleich unterdrückt werden. — Und dennoch drohte eine neue Gefahr mit Anfang des 1790-er Jahres; wesshalb den Militär-Commandantén der Grenzen mit allerhöchster Entschliessung vom 31. Jänner 1793 „die unverzügliche Anzeige d3r ersten Spuren des Uebels“ dringlichst anbefohlen worden war. (Codex Tom. III. Sect. I. pag. 691. Nr. 1342.) Ungeachtet dieser Vorsicht war dennoch die Pest in den nächstfolgenden Jahren 1794—96 in Syrmien verheerend aufgetreten. (Codex Tom. III. Sect. I. pag. 921. Nr. 1381. 1386.7.8.9. 1390. 1394. 1396. 1398 etc.) Die nachher, etwas über ein Decennium dauernde Sicherheit schwand ; denn im J. 1712 war neuerdings Siebenbürgen bedroht und vomUebel ergriffen, gegen welches eine „besondere Instruction“ vom 26. November 1813 festgestellt wurde. (Codex Tom. III. Sect. II. pag. 385. Nr. 1869.) Und wiederum drohte die Gefahr im J. 1816, wie auch in den Jahren 1832, 1835—6, 1841 — 2 und 1845 bisher zum letzten Mal. — (Codex Tom. III. Sect. II. pag. 477. Nr, 1997; — Sect. IV. pag. 986. Nr. 3032 etc.: — Sect. V. pag. 17. Nr. 3256.7 ; — pag. 158 etc. Nr. 3334 etc, — vide Index pag. CLV.) Mit dem Entstehen des selbstständigen ungarischen Ministeriums im J. 1848 war das gesammte öffentliche Sanitätswesen sammt den Ko n tu m az - Ans t a 1 ten in den Grenzen dem „königlichen ungarischen Ministerium des Handels“ übergeben. Demzufolge war mit Erlass vom 28. April 1848 Z, 24 H. M. sämmtliehen Kontumaz-Anstalten „das Eröffnen der aus den türkischen Provinzen