Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)

I. Az ország védelme a határokon belül

12 Von nun an *) (da nach dem siegreichen Zurückdrängen der Turken- herrschaft in Ungarn im J. 1686 — die kaiserliche Regierung in ihren Verfü­gungen auch freieren Raum halte) sollte diese heilsame Massregel „die Kontumaz­häuser14 überall befolgt werden ; und die Infektions-Ordnung v. J. 1690 befiehlt schon: dass wegen der in Ofen herrschenden Pest — alle nach Wien Reisenden in der Stadt Pest Kontumaz zu halten haben. (Codex Tom. I. pag. 335. Nr. 460.) In der Infektions-Ordnung vom J. 1691 wurden an den Ufern der Leitha, March und Donau — zum Schutze Oesterreichs — Kontumazien angeordnet. (Codex Tom. I. pag. 337. Nr. 462 ; — pag. 338. N. 463.) Auch die — vom Cardinal und Rischof von Raab, Grafen Leopold von K o 1 o n i t s verkündete — erste, eigens für Ungarn verfasste Pest-Ordnung im J. 1692 hielt streng an dem Prinzip der Kontumaz-Anstalten. — Dasselbe geschah auch in der am 3. Feber 1792 erlassenen „Schutz-Ordnung für Wien“ des Umstandes wegen, weil Pest und Ofen neuerdings verpestet waren. (Codex Tom. I. pag, 342, Nr. 464; — pag. 371. Nr. 465.) Ungeachtet der im J. 1630 erneuerten Pestordnung —wüthete das Uebel dennoch im J. 1630. 1631. 1633. 1635 in Ungarn, Siebenbürgen, Schlesien, Wien, Venedig und in der Lombardié. (Codex Tom. I. pag. 242.3.5. Nr. 375. 376. 379. 386. 388.) In den Jahren 1644. 1645. 1646. 1648. 1649. 1652 und 1659 — wurden weitere erneuerte Infekt ions - Ordnungen ausgegeben — und überdies ein Contributions-Aufschlag auf sämmtliche bürgerliche Häuser zur Errich­tung „eines Aerarii Sanitatis“ anbefohlen. (Codex Tom. I. pag. 257. 258. 259. Nr. 391. 393. 398. 400; - pag. 265. Nr. 408.) Des Erwähnens werth vom J. 1659 ist die Schlauheit der Bürger von Ro­senau , die — um den gefürchteten Besuch ihres Grundherrn , des Erzbischofs von Gran Georg von Lippa y zu entgehen — vor jedem ihrer Häuser des Morgens einen leeren Sarg mit der Angabe: dass darinnen die Opfer der Test vom vorigen Tage enthalten sind — hinstellten; worauf die, die Ankunft ihres Herrn meldenden Boten allsogleich rückeilten, um Diesen von der Weiterreise hi eh er abzuhalten. — So — wurde das, die schrecklichsten Verheerungen, Trauer und Schmerz bringende Uebel hier — als Mittel — zur unlautersten Täuschung benützt. (Codex Tom. I. pag. 267. Nr. 409.) tt) Im Jahre 1662 musste zur Aufbringung der Pest-Auslagen eine Kamin-Steuer in Wien eingeführt werden. (Codex Tom. I. pag. 273. Nr. 820.) 1678 war Ungarn und Siebenbürgen verpestet. (Codex Tom. I. pag. 276. N. 429. 430.) 1679 sollten die Infektions-Ordnungen vom 9. Feber und 9. September die Stadt Wien vor dem Uebel schützen ; aber vergebens waren alle Vorbeugungen, denn der Kaiser Leopold I. musste wegen der Pest sich nach Prag flüchten. Wien hatte 76,000 Todte. (Codex Tom. I. pag. 276. Nr. 431 ; — pag. 296. Nr. 432 : — pag. 299 etc. elc. Nr. 434.5.6.7.8. 443. etc.) 1684 musste zur Tilgung der Pestauslagen für Wien ein „Bier-Aufschlag“ verwen­det und „Kirchen-Kapitalien“ in Anspruch genommen werden. Eine neue Infektions-Ordnung vom 1. October 1680 wurde eigens „für die Landbewohner“ ausgegeben. Ungarn und Steiermark waren verpestet. (Codex Tom. I. pag. 587. Nr. 524.)

Next

/
Oldalképek
Tartalom