Premontrei katolikus gimnázium, Keszthely, 1895

46 Laut hohem Erlasse v. J. September 1850. Z. 6737. genebmigte der Herr Minister des Cultus und öffentlichen Unterrichtes, dass im Oedenburger Militar District zu vollstándigen d. h. Unter- und Obergymnasien die katholischen Gymnasien zu Raab, Oedenburg und Steinamanger umge­staltet und die zu Fünfkirchen, Güns, Keszthely, Komorn, Pápa, Stuhlweissenburg, Totis und Vesz­prim auf Untergymnasien reducirt werden. Nachdem die Vorsteher der Orden, welchen das Recht, diese Gymnasien aus ihren Conventualen zu bestellen, zusteht, sich bereit erklárt habén, die vollstándigen Gymnasien mit zwölf Lehrern, die Untergymnasien mit sechs Lehrern auszustatten, nachdem sie sich auch verpflichtet habén, diese Lehrerstellen mit Individuen zu bestellen, welche die gesetzliche Prüfung bestanden habén, und nachdem sie bei der Reorganisirung dieser Gym­nasien die an den Stattgymnasien zu treffenden Einrichtungen in deren wesentlichen Studienadop­tieren wollen, so fand seine Excellens der Herr Minister des öffentlichen Unterrichts die vorher aufgezáhlten Gymnasien des Oedenburger Militár­Districts im Sinne des 8. §. des Organisation-Ent­wurfes der Gymnasien als öffentlicher für solange zu erkláren, als die den öffentlichen Gymnasien ge setzlich gestellten Bedingungen genau erfülltwerden. Im Betreff der Unterrichtsspracbe verordnet der Herr Minister, dass an den Gymnasien zu Raab und Steinamanger die magyarische, zu Oedenburg die deutsche; ferner an den Unter­gymnasien zu Keszthely, Komorn, Pápa, Sthul-

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