Kalocsai Főegyházmegyei Körlevelek, 1918
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— S'J — glauben, das Gottvertrauen, das Gebet und die Ehrlichkeit nicht entbehren, ohne welche es kein geregeltes gesellschaftliches Zusammenleben, keinen Gottessegen gibt. Darum sind die zehn Gebote Gottes fernerhin gerade so notwendig und verpflichtend, wie ehedem. Erheben wir unser Herz zu Gott dem Allmächtigen mit dem inningten Flehen, er möge dem Lande nach so vielen und grossen Leiden den Segen des Friedens und die Kraft verleihen, die Wunden, die der Krieg dem Lande geschlagen, überwinden zu können ; er geruhe den Leitern der jungen Republik mit seiner Gnade beizu stehen, damit sie das Land aus der gegenwärtigen schweren Lage herauszuhelfen und glücklicheren, zufriedeneren Verhältnissen entgegenzuführen vermögen. Nach dieser Begrüssung der jungen Republik sehe ich es noch für notvendig, an euch über unsere gegenwärtige schwere Lage einige tröstende, aufklärende Worte zu richten. Wenn wir einesteils den Erfolg des blutigen Weltkrieges, der mehr als vier Jahre wüstete, andersteils die unermesslichen Gut- und Blutopfer erwägen, die er verlangte, wird unser Herz von tiefstem Gram ö > erschüttert. Wie ihr wisset, haben wir uns nur gezwungen, und, wie wir es von Anfang an stets betont haben, ohne alle Eroberungsgelüste, ohne Rache oder Feiud- I schaitsgefühl au dem Kriege beteiligt. So lange das Morden dauerte, haben wir im Lande unsere Flüchten als Patrioten getan, und unsere Soldaten haben sich an der Front mit ihrer unübertrefflichen Tapferkeit den Siegeskranz erfochten. Und doch mussten wir zurücktreten, obgleich wir für die gerechte Sache kämpften, denn die Übermacht der Gegner Hess uns in den letzten entscheidenden Tagen des Kampfes keine andere Wahl übrig, als entweder das nutzlose Blutvergiessen fortzusetzen oder die Waffen zu strecken. Die Menschlichkeit gebot das Letztere, die Waffenstreckung, uad zwar um so mehr, da in unseren, wie in den Reihen unserer Verbündeten die moralische Kralt utíd das Selbstvertrauen zu wanken begann. So haben wir den Krieg verloren. Dafür aber erlangten wir die Unab' I9< hängigkeit unseres Landes, die Herrschaft der Volksfreiheit, die bei uns, wie überhaupt in der zivilisirten Welt die Regierungsgewalt übernahm und nach menschlichem Ermessen für alle Zeit dem blutigen Kriegswesen ein Ende machen wird. In diesem Laufe der Geschehnisse müssen wir wahrlich den weisesten Ratschluss der göttlichen Vorsehung erkennen. »Denn meine Gedanken sind nicht euer Gedanken, noch eure Wege meine Wege, spricht der Herr« durch den Mund des Propheten Isaias. (Is. 55. 8.) Von der Hand Gottes geleitet sind wir dort angelangt, wo der Sieger wie der Besiegte sich vor einem höheren Willen beugen muss, und das zukünftige Los der schwächeren Völker gegen die Unterdrükkung der mächtigeren gesichert erscheint. Schwere Sorgen bedrücken uns noch. Die grösste Sorge macht uns die Bewahrung der Integrität unseres Landes, die durch die Invasion der Nachbarländer und der durch den Siegestaumel angewachsenen Eroberungssucht bedroht ist. Gegen die Invasion, insofern diese Unternehmung der Nachbarländer die Bedingungen des Waffenstillstandes nicht berühren, werden das Land, wie wir es mit Zuversicht hoffen, unsere tapferen Soldaten verteidigen. Es schart sich bereits die Mannschaft der jüngsten Rekrutierung unter die Fahnen. Sie kommen bereitwillig, weil sie wissen, dass sie im Lande bleiben, und wenn es nötig sein wird, für das Vaterland kämpfen werden. Wir können es daher von ihnen zuversichtlich erwarten, dass sie mit ihrer erprobten Tapferkeit jedes unrechtmässige Unternehmen zurückweisen werden. Was nun die gegen die Integrität des Landes erhobenen Vorderungen anbelangt, da können wir uns nur auf unser gutes Recht verlassen, das stets für uns sprach und das wir auch mit dem Ausgang des Krieges nicht verloren haben. Dieses unser gutes Recht wird auch vor dem Richterstuhle der zivilisirten Völker, bei den Friedensverhandlungen für uns sprechen und unser bester Anwalt sein. Auch wird dieses unser gutes Recht noch durch die geographische Lage des Landes, das Zahlenverhältnis und die Weise der Zerteilung der in den gemischten Sprachgebieten wohnenden Landesbürger unter^ Ja