Papers and Documents relating to the Foreign Relations of Hungary, Volume 1, 1919–1920 (Budapest, 1939)
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1920 159 liehen Auffassungen klarlegen, von denen das ganze Volk Österreichs seit der Begründung des Freistaates sich in der inneren und äusseren Politik leiten lässt. Die vordem von den Lenkern der gemeinsamen und cisleithanischen Angelegenheiten verfolgte Politik, den polyglotten Komplex der österreichisch-ungarischen Monarchie mit den überlieferten Herrschaftsmitteln aufrechtzuerhalten, ist im Kriege gescheitert, und niemand denkt hierzulande daran, sie wieder aufzunehmen. Das deutsche Volk der ehemaligen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder hat sich mit seltener Einmütigkeit zum reinen Nationalstaat bekannt. Es hat damit alle aus irgendwelchen historischen, territorialen oder politischen Titeln abgeleiteten Ansprüche auf die Beherrschung eines fremden Volkes abgelehnt und zwar sogar jene mildeste Form der Beherrschung, wo geschlossen siedelnde nationale Minderheiten vermöge einer nationalen Autonomie eine gewisse Schonung in der inneren Verwaltung geniessen, jedoch den politischen Zielen einer anderen Nation dienstbar werden. Dieses Auskunftsmittel der nationalen Autonomie kann nach unserer Auffassung bloss für die eingeschlossene oder versprengte Minderheiten in Betracht kommen. Das Recht der in geschlossenen Siedlungsgebieten zusammen wohnenden Völker auf ihre eigene Staatlichkeit gilt uns als das unveräusserliche Grundrecht jeder Nation, als das Prinzip, dem die Zukunft gehört, und darum hat die Republik Österreich vom ersten Tage ihres Bestandes an jede Annexion fremdnationaler Gebiete verworfen, einerlei, ob es sich um fremde oder um eigene Volksteile handelt. Der Friedensvertrag von St.-Germain hat, wie bekannt, dieser Rechtsauffassung leider in vielen und wichtigen Punkten nicht Rechnung getragen, wohl aber in einem Punkt, in Bezug auf die uralten deutschen Siedlungen der Haidebauern und Heanzen im Osten unseres Staates, welche mit den Deutschen von Niederösterreich und Steiermark und damit mit den gesammten deutschen Alpenländern, eine geschlossene, ununterbrochene Siedlungseinheit bilden. Auch eurer Excellenz Note kann nicht umhin, den deutschen Charakter dieses Gebietes anzuerkennen. Umso weniger kann unser Volk seine Rechtsüberzeugung jetzt, da die gesamte Entente sie bestätigt und bekräftigt hat, jemals wieder verleugnen. Dazu kommt die historische Tatsache, die in Ungarn leider ganz in Vergessenheit geraten zu sein scheint, dass nämlich diese Gebiete in früherer Zeit oft den Herrn