Külügyi Szemle - A Teleki László Intézet Külpolitikai Tanulmányok Központja folyóirata - 2003 (2. évfolyam)

2003 / 3. szám - EURÓPA - Sáfi Csaba: Néhány szó az Oroszországi Föderáció külföldön (határon túl) élő honfitársakkal kapcsolatos állami politikájáról szóló szövetségi törvényéről

Résumé Gruppen von Landsleuten auftretenden und einen unterschiedlichen Umgang erfor­derlich machenden Komplex zu regeln. Da vom Gesetz kein Unterschied zwischen den in den Nachfolgestaaten und den in den westlichen Staaten lebenden aus Russland stammenden Personen gemacht wird (zu dieser Kategorie gehören sinngemäß nicht nur die Personen russischer Nationalität), sind auch letztere zu der identischen Unter­stützung berechtigt, wie ihre auf einem bedeutend niedrigeren Lebensniveau lebenden Landsleute der vorherigen Gruppe. Im Zusammenhang mit der Rechtsnorm ist natürlich die Frage berechtigt und gesetzmäßig: in welchem Ausmaß und bis zu wel­cher Tiefe ermöglicht die gegenwärtige wirtschaftliche und finanzielle Lage Russlands die Unterstützung der Landsleute? Zugleich ist es wichtig zu erwähnen, dass das Gesetz - vielleicht zwecks Zerstreuung der Befürchtungen in den Nachfolgestaaten - mehrmals betont, dass die Unterstützung der Landsleute sich nicht nur im Einklang mit den inneren Rechtsnormen Russlands befindet, sondern auch den allgemein akzeptierten Normen und Prinzipien des Völkerrechts entspricht, bzw. auch die dar­auf abzielende Praxis anderer Länder berücksichtigt. Mit der Schaffung dieser Rechtsnorm ist also ein gesetzlicher Rahmen zustande gekommen, der die einheitliche rechtliche und politische Annäherung an den Fragenkomplex ermöglicht. Doch vergebens enthält das Gesetz über die Landsleute zahlreiche positive Elemente, wenn es aus der wirtschaftliche Lage Russlands und aus den vor dem Land stehenden Auf­gaben, bzw. aus dem Mangel an Durchführungsbestimmungen und eines zentralen zuständigen Verwaltungsorgans bzw. aus der Ungeklärtheit der Kompetenzen hervor­geht, dass die Rechtsnorm eher eine Wunschliste als eine wirkliche Unterstützung bie­ten könnende Hilfe eines Gesetzes zu sein scheint. 2003. ősz 29

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