Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 5. kötet
Függelék - III. Az iratok tartalmi kivonata és mutatója (Inhaltliche Kurzfassung und Verzeichnis der Dokumente)
III. DURCHFÜHRUNG DES WIENER SCHIEDSSPRUCHS, DAS ZUSTANDEKOMMEN DES DREIMÄCHTEPAKTES, DER BEGINN DES BALKANKRIEGES UND UNGARNS BEITRITT ZUM DREIMÄCHTEPAKT (1. September 1940—23. November 1940) 333. 1.9.1940 Budapest 334. 2. 9. 1940 Budapest 335. 2. 9. 1940 Budapest Beilage 2. 9. 1940 Großwardein (ung. Nagyvárad, heute Oradea) 336. 2. 9. 1940 Großwardein (ung. Nagyvárad, heute Oradea) 337. 3. 9. 1940 Budapest 338. 4. 9. 1940 Preßburg Chiffretelegramm des Außenministers an den ungarischen Gesandten in Rom Weil der Wiener Schiedsgerichtsbeschluß den ungarischen Durchgangsverkehr auf der Eisenbahnstrecke zwischen Apahida und Marosvásárhely (dt. Neumarkt, heute Tirgu Mures) nicht gewährleistet, bemüht sich die ungarische Regierung darum, dies bei der rumänischen Regierung zu erreichen. Der Außenminister gibt dem Gesandten die Anweisung, sich dafür einzusetzen, daß der italienische Gesandte in Bukarest die ungarische Bitte nachdrücklich unterstütze. 535 Tagesbericht über das Gespräch zwischen dem italienischen Gesandten in Budapest, Talamo, und dem stellvertretenden Außenminister Vörnle Talamo hält einzelne Artikel der ungarischen Presse für gefährlich, in denen hervorgehoben wird, daß der infolge des Wiener Schiedsspruchs zwischen Ungarn und Rumänien eingetretene friedliche Zustand die beiden Länder in die Lage versetze, sich gegen die Sowjetunion zu verteidigen ; er würde es für wichtig halten, wenn die ungarische Presse eine freundschaftlichere Einstellung gegenüber Rumänien zeigen würde. 536 Schreiben des Generalstabschefs an den Außenminister Zur Kenntnisnahme schickt der Generalstabschef das Besetzungsabkommen der ungarisch-rumänischen Militärkommission und teilt dem Außenminister mit, daß er die militärischen Maßnahmen zur Besetzung eingeleitet habe. 536 1. Besetzungsabkommen der ungarisch-rumänischen Militärkommission Abkommen der aufgrund des Wiener Schiedsgerichtsbeschlusses vom 30. August 1940 aufgestellten rumänisch-ungarischen Militärkommission über die Modalitäten der Räumung und Besetzung der Ungarn zu überlassenden Gebiete. 537 2. Abkommen der ungarisch-rumänischen M ilitärkommission Abkommen über den im Sinne des Wiener Schiedsspruches vereinbarten Grenzverlauf als militärische Demarkationslinie zwischen den beiden Staaten und über die Machtbefugnisse und den Aufgabenkreis der bei der Räumung und Besetzung tätigen Verbindungsoffiziere sowie über andere Modalitäten der Gebietsübergabe. 538 Chiffretelegramm des Außenministers an den ungarischen Gesandten in Rom Nach dem Konsul in Klausenburg (ung. Kolozsvár, heute Cluj-Napoca) hetzt in Siebenbürgen Maniu gegen die Gebietsübergabe, und es besteht die Möglichkeit, daß sich die Ordnung auflöst; trotzdem will die ungarische Heeresleitung den Besetzungsplan nicht ändern, es sei denn, die Achsenmächte würden dies wegen Heraufbeschwörung einer Gefahr fur richtig halten. 543 Bericht des ungarischen Gesandten in Preßburg (ung. Pozsony, heute Bratislava) an den Außenminister Nach dem Wiener Schiedsspruch sahen die slowakischen führenden Politiker die Zeit für gekommen, Gebietsansprüche der Slowakei gegenüber Ungarn anzumelden; Tuka sprach in diesem Sinne am 1. September mit dem Industrieminister Varga über die Beanspruchung eines Gebietes von 2500 Quadratkilometern. 544 1337