Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 3. kötet

Iratok - I. Magyar —német ellentétek a kárpátukrán kérdésben (1938. november 3. -1938. november 30.)

1. In dem erst vor kurzem in Wien auf Bitten der Ungarischen und Tschechoslowakischen Regierung erfolgten Schiedsspruch ist durch die Deutsche und Italienische Regierung die Grenze zwischen Ungarn und der Karpatoukraine festgelegt worden. Ungarn hat ausdrücklich durch seine Unterschrift von Wien vor aller Welt diese Grenze als die endgültige Grenze anerkannt. Wenn nunmehr Ungarn gegen den karpatoukrainischen Teil der Tschechoslowakei mit Waffengewalt vorgeht, so kann die Königlich Ungarische Regierung hierdurch moralisch in eine schwierige Lage kommen. 2. Ein solches Vorgehen würde ferner zu Folge haben, daß der Wiener Schiedsspruch zum Schaden des Ansehens der beiden Schiedsrichtermächte entwertet wurde. Die Deutsche Regierung glaubt daher erwarten zu dürfen, daß Ungarn den Schiedsspruch einhält. 3. Es liegt nach den hier vorliegenden Nachrichten im Bereich der Möglichkeit, daß ein Einmarsch in die Karpatoukraine auf den bewaffneten Widerstand der tschechoslowakischen Armee stößt. Ungarn könnte dann, nach dem der Deutschen Regierung bekannten Kräfteverhältnis, zwischen beide Lager geraten. Die Deutsche Regierung wäre aber, wie schon erwähnt, zur Zeit nicht in der Lage, Ungarn in irgendeiner Form zu unterstützen. 4. Auch aus diesen Gründen weist die Deutsche Regierung erneut auf die ernsten Bedenken hin, die sie glaubt, gegen einen solchen gewaltsamen Einmarsch in die Karpatoukraine geltend machen zu müssen, und stellt fest, daß etwaige unglückliche Folgen eines solchen Vorgehens Ungarn sich selbst zuzuschreiben hätte. Genehmige Eure Exzellenz den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung: Dr. O. von Erdmannsdorff Küm.res.pol.1939-33/a­1431. Másolat. 59. AZ OLASZ KORMÁNY JEGYZÉKE A MAGYAR KORMÁNYNAK Budapest, 1938. november 21. Signor Ministro, d'ordine del mio Governo ho l'onore di comunicare all'Eccelenza Vostra quanto segue: 1. NelParbitrato pronunciato recentemente a Vienna su richiesta dei Governi Ungherese e Cecoslovacco, e stato stabilito dai Governi Italiano e Tedesco il confine fra l'Ungheria e l'Ucraina Carpatica. L'Ungheria ha riconosciuto espressamente con la sua firma di Vienna davanti a tutto il mondo questo confine come confine definitivo. Se ora l'Ungheria procédé con la forza delle armi contro la parte Carpatico-Ucraina délia Cecoslo­vacchia, il Reale Governo Ungherese puo' venire a trovarsi in tal modo in una difficile situazione morale. 144

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