Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 1. kötet
Iratok - II. Az 1936. július 11-i német—osztrák egyezmény
IV. Emigrantenfrage. Beide Teile treffen sich in dem Wunsche, durch weschselseitiges Entgegenkommen zu einer ehemöglichen befriedigenden Lösung des Problems der österreichischen nationalsozialistischen Emigration im Reiche beizutragen. Die österreichische Bundesregierung wird die Prüfung dieser Frage ehemöglichst in Angriff nehmen und das Ergebnis einer aus Vertretern der zuständigen Ministerien zu bildenden gemischten Kommission behufs Durchführung bekanntgeben. V. Hoheitszeichen und Nationalhymnen. Jede der beiden Regierungen erklärt, die Staatsangehörigen des anderen Teiles hinsichtlich des Zeigens der Hoheitszeichen ihres Vaterlandes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Angehörigen dritter Staaten gleichzustellen. Das Absingen der Nationalhymnen wird — abgesehen von offiziellen Gelegenheiten — den Staatsangehörigen des anderen Teiles in ausschliesslich von diesen Staatsangehörigen besuchten geschlossenen Veranstaltungen gestattet. VI. Wirtschaftliche Beziehungen. Die deutsche Reichsregierung ist zur Anbahnung normaler wirtschaftlicher Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich unter Beiseitelassen parteipolitischer Momente bereit, und diese Bereitschaft bezieht sich auch auf die Wiedereinrichtung des kleinen Grenzverkehrs. Diskriminationen von Personen und Gebieten, soweit sie nicht aus rein wirtschaflichen Erwägungen begründet sind, werden nicht vorgenommen werden. VII. Reiseverkehr. Die anlässlich der zwischen beiden Staaten entstandenen Spannungen beiderseits verfügten Beschränkungen im Reiseverkehr werden aufgehoben. Diese Vereinbarung hat keinen Bezug auf die durch die Devisenschutzgesetzgebung beider Länder bedingten Einschränkungen. Um unerwünschten Begleiterscheinungen vorzubeugen, verständigen sich beide Länder vorläufig über von Zeit zu Zeit progressive Höchstkontingente, in denen Verwandte, Geschäftsreisende, Kranke und Sporttreibende (insbesondere Mitglieder des Deutschösterreichischen Alpenvereins) wie bisher bevorzugte Behandlung erfahren sollen. VIII. Aussenpolitik. Die österreichische Bundesregierung erklärt, dass sie bereit ist, die Aussenpolitik der österreichischen Bundesregierung unter Bedachtnahme auf die friedlichen Bestrebungen der Aussenpolitik der deutschen Reichsregierung zu führen. Es besteht Einverständnis, dass beide Regierungen über die sie gemeinsam betreffenden Fragen der Aussenpolitik jeweils in einen Meinungsaustausch eintreten werden. Hiedurch werden die Römer Protokolle ex 1934 und deren Zusätze ex 1936, sowie die Stellung Oesterreichs zu Italien und Ungarn als den Partnern dieser Protokolle nicht berührt. IX. Oesterreichische ErkläHyng zur inneren Politik im Zusammenhange mit dem abgeschlossenen Modus vivendi. 17 Kerekes: Berlin —Róma tengely 257