Hegyi Klára; Botka János: Jászberény török levelei; Latin és magyar nyelvű források a Jászság XVI-XVII. századi történetéhez - Szolnok megyei Levéltári Füzetek 11. (Szolnok, 1988)

sammengeschmolzenen ungarischen Königreiches gezwungen, die gesamte Last des un­garischen Kriegsschauplatzes auf sich zu nehmen, und damit übernahmen sie auch den Schutz der Interessen der auf türkischem Gebiet lebenden Bevölkerung gegenüber Konstantinopel. Sowohl die Habsburgerkönige als auch die aus dem türkischen Ge­biet geflüchteten ungarischen Adligen betrachteten die Türkenherrschaft als vorüber­gehenden Zustand und hielten an ihren Besitzrechten im verlorengegangenen Landes­teil fest. Das Militär der ungarischen Festungen versah nicht nur seine eigentlichen mi­litärischen Aufgaben, sondern wurde auch einer auf den ersten Blick abstoßend er­scheinenden, in Wirklichkeit sehr realen historischen Mission gerecht: Es drang immer­zu in das türkische Gebiet ein, jagte die einzeln oder in kleineren Gruppen umherzie­henden Türken, trieb von den Untergebenen des Sultans mit Gewalt den ungarischen Grundherren und dem Staat zustehende Steuern ein, und es raubte die Städte und Dör­fer aus, wo in seinen Augen keine Ungarn lebten, sondern Untergebene des Sultans. Das ungarische Militär trug viel dazu bei, daß die Türken ihre Macht in dieser Provinz nicht konsolidieren konnten. Das Ergebnis: wahrhaftige Doppelherrschaft von Türken und Ungarn im tür­kischen Gebiet. Neben dem Sultan, den türkischen Behörden, Soldaten und Gutsbe­sitzern nahmen auch alle interessierten Vertreter des Königreiches Ungarn, sich ein­mischend, Einfluß auf das Leben im türkischen Landesteil. Ununterbrochen trieben sie grundherrliche und staatliche Steuern ein; der Palatin (der höchste Würdenträger nach dem König) stand fortwährend in Unterhandlungen mit den Paschas von Ofen und den Gesandten Konstantinopels und wollte Schutz für die Bewohner des tür­kischen Gebietes erwirken; die Komitate (die ungarischen Verwaltungsdistrikte und gleichzeitig Verwaltungsapparate des Adels) und die ungarischen Gutsbezitzer über­schütteten die Siedler des türkischen Gebietes mit Unmengen von Vorschriften und Anweisungen. Kraft des ungarischen Militärs waren sie auch in der Lage, die Einhal­tung der Anweisungen zu verlangen, im anderen Falle sprachen sie strenge Bestrafun­gen aus. Wie kam nun die allgemeine Situation im Alltag der einzelnen Siedlungen zur Geltung? Da bei der Anwesenheit der Osmanen in Ungarn das militärische Element do­minierte, wurde auch die Besiedelung der Eroberer dadurch bestimmt. Sie besetzten, von der Burg mit mehreren tausend Soldaten bis zum kleinsten Wachtturm, nahezu hundert befestigte Stellen in ihrem Landesteil. Türkische Behörden und türkische Zivilbevölkerung gab es, abhängig von den territorialen Veränderungen, in fünfzig bis sechzig solchen Orten. Dazu gehörten jede vilayet- und jede liva- sowie einige nahiye­Zentren. Im 16. Jahrhundert gab es noch in vier vorwiegend oder ausschließlich von Ungarn bewohnten Städten einen türkischen Richter, einen kadi, der alleiniger Ver­treter der Besatzermacht war. Im 17. Jahrhundert, nachdem der Krieg zur Jahrhun­dertwende (1593—1606) die allgemeine Sicherheit völlig zerrüttet hatte, ließ man je­doch keine Ämter mehr ohne den Schutz einer türkischen Garnison. Von dieser Zeit an hielten sich die Verwaltungsorgane und die Zivilbevölkerung, geschützt durch Mili­tär, zurückgezogen in befestigten Zentren auf. Städte oder Dörfer mit muselmanisch­christlich gemischter Bevölkerung ohne Garnison kannte man in Ungarn nicht. Neben den fünfzig bis sechzig türkischen Zentren gab es mehrere tausend Sied­20

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