Hegyi Klára; Botka János: Jászberény török levelei; Latin és magyar nyelvű források a Jászság XVI-XVII. századi történetéhez - Szolnok megyei Levéltári Füzetek 11. (Szolnok, 1988)
tanen des Königs, die Steuern und Dienstleistungen kamen der Kammer zu. Darüber hinaus bezahlte Jazygien-Kumanien das palatinale Honorarium, übersandte die üblichen Ehrengeschenke, führte die von den Komitaten oder von den Grenzfestungen zusätzlich beanspruchten Summen für den Unterhalt ab, lieferte Lebensmittel und musste natürlich auch den enormen türkischen Forderungen Genüge leisten. Sämtliche der Kammer gebührenden Einkünfte gingen — zum Schutze des Landes - seit 1553 an die Burg von Eger, bis diese in türkische Hand geriet. Wie die Steuerforderungen und die Steuereintreibung im 17. Jahrhundert aussahen, ist noch nicht genügend bekannt. Die Besteuerungspraxis des vorangegangenen halben Jahrhunderts zeigt sich jedoch recht gut in den Rechnungsregistern, in denen Einnahmen und Rückstände notiert wurden (Nr. 1, 3-7, 10). Ein besonders detailliertes Bild ergibt sich aus dem Register des Jahres 1577 (Nr. 5). Demnach waren die Jazygen der Burg von Eger zu folgenden Abgaben und Diensten verpflichtet: 1. Die Kapitäne - die der allgemeinen Steuerpflicht enthoben waren - bezahlten Köchergeld (pecunia pharetralis). Diese alte, eigentümliche Steuerart traf nur für die jazygisch-kumanischen Adligen zu, „die Kapitäne genannt werden". 1 Die letzte uns bekannte Angabe einer solchen Steuerzahlung stammt aus dem Jahre 1597 (Nr. 6, vgl. auch Nr. 28). 2. Die Untertanen, waren zu folgendem verpflichtet: — Census, das heisst Pachtzins oder Terragium. Als königliche Steuer „wird der Zensus nach Gesetz und Sitte in drei Teilen gezahlt, und zwar am Georgstag, am Jakobustag und am Michaelistag". Im Gegensatz zu den Jazygen und den Grosskumanen bezahlten die Kleinkumanen in zwei Raten: am Georgstag und am Michaelistag.2 Über die Entrichtung des Zensus lesen wir in einer Urkunde aus dem Jahre 1577 in Verbindung mit der Ortschaft Ágó: „Da sind 48 ganze Lehen, mit Häuslern, die nach der Grösse ihres Eigentums samt und sonders den Zensus zahlen müssen." (Nr. 5) — Census servilis hiess die pauschale Ablöse der Winterfrondienste. Sie musste im allgemeinen zur Fastenzeit oder am Franziskustag gezahlt werden. Die Zeit der Winterfrondienste ging vom Demetriustag bis zum Georgstag. — Dica Regia war eine ausserordentliche staatliche Steuer, die jeder Untertan zu entrichten hatte. Im Zusammenhang damit erwähnten die Jazygen und die Kumanen noch 1553, dass sie einst nach alter Sitte weder ausserordentliche noch Kriegssteuern gezahlt haben. 3 In den Registern unseres Bandes erscheint jedoch überall die dica regia. Damals zahlten im allgemeinen alle Lehenbauern, deren Besitz einen Wert von mindestens sechs Gulden hatte, jährlich einen Gulden. Wer sich durch einen Schwur zu bekräftigen getraute, dass sein Eigentum sechs Gulden oder mehr wert sei, der brauchte diese Steuer nicht zu zahlen. 4 Allein die GYÁRFÁS, István: A Jász-kunok története (Die Geschichte der Jazygen-Kumanen), Band IV. Budapest 1885. S. 43 u. 58. 2 Archiv des Komitates Heves (im weiteren : AKH) XII. 3/a-ll. Liber 11. S. 371 bzw. 332-374. 3 GYÁRFÁS,I. 1885. S. 40. 4 AKH XII. 3/a-ll. Liber 11. S. 353. 190