Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 26. (Szolnok, 2011)

TANULMÁNYOK - NOVÁK LÁSZLÓ FERENC: Nemesi ellenállás a Jászkunságban, különös tekintettel Jászapátira

Revolte stand István Tajthy, an den sich zahlreiche der Adligen schlossen. Wegen der Revolte und Macht, des Widerstandes der Macht gegenüber, der Haltung der verbotenen Zusammenkünfte, wegen des Vergehens der Aufwiegelei wurden Tajthy und seine Gefährten 1813 vom Gericht des Jazygkumanischen Bezirkes zum Gefängnis verurteilt. Trotzdem setzte die Revolte weiter fort, die zum Schluss im Juli des Jahres 1820 zum Waffenaufstand ausartete und für deren Bremsung auch die Militär eingeworfen wurde. Die Tonangeber des Aufruhrs wurden wieder zum Gefängnis verurteilt, István Tajthy selber litt fünf Jahre lange Festungsstrafe in Szeged. Die Bestrebung nach Unabhängigkeit der jazygkumanischen, näher der Jäszapäter Adligen war schon auch theoretisch ein Misserfolg. In der privilegisierten Hierarchie der jazygkumanischen Körperschaft konnte die individuelle adlige Selbstständigkeit keinen Raum haben, die adlige Urkunde bezog sich nur noch auf die einzelnen Personen, auf das von ihnen besessenen Grundstück gar nicht. Da die Felder von den Adligen auch durch die Redemption erworben werden konnten, waren sie verpflichtet, danach auch die öffentlichen Lasten zu tragen. Die Jäszapäter Adligen konnten den adligen städtischen und Bezirksbehörden gegenüber ihre individuelle Unabhängigkeit nicht bekämpfen, im Gegenteil zu den anderen Marktflecken mit Leibeigenenrecht, wo eine selbständige Verwaltungsorganisation, den Leutnantstuhl zustande gebracht werden konnte. Sie bestanden umsonst darauf, dass ihre oberste Behörde der König sei, der König konnte in den privilegisierten Bezirken ihre Selbständigkeit nicht sichern, weil in diesen Bezirken die höchste Würdenträger der dem König folgende Palatin und dessen Korporation für Macht der Dreierbezirk waren. 158

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