Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 21. (Szolnok, 2006)

TANULMÁNYOK - Novák László Ferenc: Redempció – A jobbágy megváltakozás két útja / 9. o.

LÁSZLÓ NÓVÁK DIE REDEMPTION. ZWEI WEGE DER LEIBEIGENABLÖSUNG In diesem Themenkreis handelt es sich von der Ablösung einer in die Leibeigenschaft versunkenen privilegisierten und einer auch ursprünglich über Leibeigenrechte verfugenden Gemeinschaft. Es ist bekannt, dass Jazygkumanien als Kronenbesitz im Jahre 1702 vom Habsburger Herrscher dem Deutschen Ritterorden verkauft worden ist, dann ist es 1731 zum Invalidenhaus von Pest gekommen. Zum Schluss hat die Redemption 1745 stattgefunden, als das Volk von Jazygkumanien fur eine bestimmte Summe seine Felder abgelöst hat, damit die Ablösungssumme von 500 000 Forint samt den Beiträgen geschafft werden kann. Je einer löste seinem finanziellen Maß nach für Forint Grundbesitz ab. Der andere Weg der Leibeigenablösung wird von den freien Marktflecken, unter ihnen von Nagykőrös vertreten. Es war auch ursprünglich mit seinen Grundbesitzern in zensualer Beziehung. Zur Zeit der Türkenherrschaft wurde seine Autonomie verstärkert, die Urbarialverhältnisse stalteten sich nicht aus. Der zensuale Zustand wurde auch im 18. Jahrhundert von dem Marktflecken aufbewahrt und er kam in freien Zustand. Die Zahl seiner Leibeigenen und der Besitze seiner Grundbesitzer geraten im Laufe der Jahrhunderte in Vergessenheit, und die Grundbesitzer konnten nur noch ihre theoretischen Besitzrechte bestätigen. So konnte es geschehen, dass die Grundbesitzer (unter ihnen die Grafenfamilie Keglevich, die über die Hälfte des Ortes verfügte) zwischen den Jahren 1813 und 1821 der Gemeinschaft des Marktfleckens Nagykőrös ihre Besitze verkauften. Der in der Mehrheit aus armalisten Adligen bestehende Magistrat, um die mehr als 300 000 Forint werte Kaufsumme schaffen zu können, wälzte auf die Bewohnerschaft die Schulden mit ab 1821 zehn Jahre lang dauernder Rate ab. Mit der Ablösung, der Redemption wurde der von ihnen benutzte Grundbesitz zum perpetuellen Eigentum der Bewohner von Leibeigenrecht in Kőrös. 23

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