Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 18. (Szolnok, 2003)

TANULMÁNYOK - Bánkiné Molnár Erzsébet: A Jászkun Kerület gazdasági autonómiája / 9. o.

ERZSÉBET BÁNKI MOLNÁR DIE WIRTSCHAFTLICHE AUTONOMIE DES JAZYGKUMANISCHEN BEZIRKES Der Jazygkumanische Bezirk ist einer der privilegisierten Bezirke Ungarns, der wie die Heiduckenbezirke, die Sachsen oder die Szekler über Autonomie verfügt hat. Die drei Zweige der jazygkumanischen Autonomie bezogen sich auf die Freiheit für Verwaltung, Rechtspflege und Wirtschaften. Die gegenwärtige Studie beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten der Steuerlasten und der Steuerung von der wirtschaftlichen Autonomie. Die wirtschaftliche Autonomie des Jazygkumanischen Bezirkes enthielt zwischen 1745-1848 das Recht der Verteilung der öffentlichen Lasten, sowie das des Wirtschaf tens des Einkommenproduzierers, auch die Erwerbung und Handhabung des Eigentums inbegriffen. Mit Hinsicht auf die Zusammengesetztheit des Themas behandelt die Autorin in zwei Kapitel geteilt ihre Gedanken darüber. Im ersten, diesem Band entnehmenden Kapitel sind über die Steuerung und die Steuerlasten zu lesen. Bei der Steuerung der Bezirkbewohner war die größte Last die jährliche Summe der staatlichen oder Kriegssteuern. Das ganze Kontingent des Bezirkes wurde vom Landestag festgestellt, aber seine Verteilung den Gemeinden und Privatsteuerzahlern nach gehörte zum Rechtsbereich der Selbsverwaltungen. Die Autorin legt ausführlich die Art und Weise der Verteilung und die periodische Änderung der Steuerzahlergruppen und der Steuerobjekte dar. Zu den Lasten Steuercharakters gehörten der jährliche Honorar des Palatins und das Degengeld. Der Palatin war der höchste Richter des Jazygkumanischen Bezirkes und für diesen seiner Posten erhielt er von den Jazygkumanen jährlich 12.600 Forint. Das Säbelgeld war eine der Steuergattungen, die nicht dem Staat einbezahlt, sondern mit deren Handhabung die generale Kasse beauftragt wurde. Der Zweck der einbezahlten Summe war die Kosten der eventuellen Insurrection zu decken oder zu vermindern. Ab 1770 wurde auch eine Haussteuer zur Inbetriebhaltung der Selbstverwaltung und der Bezirkeinrichtungen 30

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