Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 11. (Szolnok, 1996)

ADATTÁR - Benedek Gyula: Oklevelek Jász-Nagykun-Szolnok megye volt hevesi részeinek 14. századi történetéből (1301-1400) / 279. o.

GYULA BENDEDEK URKUNDEN AUS DER GESCHICHTE VOM 14. JAHRHUNDERT DER FRÜHEREN HEVESER TEILE DES KOMIT ATS JÁSZ^NAGYKUN-SZOLNOK Die Urkundenwahl bietet dem Leser 36 Urkunden ortsgeschichtlichen Wertes. Alle Dokumente berichten über die früheren Heveser Teile des heutigen Komitats Jász-Nagykun-Szolnok aus der Zeitdauer des 14. Jahrhunderts. Die Veröffentlichung ist eine organische Fortsetzung der schon gedruckten Serie vom 13. Jahrhundert. Ihre gemeinsame Eigenschaft ist, daß alle von ihnen vom Lateinischen ins Ungarische übersetzt und die Texte der Möglichkeit nach vollständig und texttreu sind, aber mit moderner Satzstruktur geschrieben. Die schon gedruckt erschienenen Texte haben konsequent zitierten Quellenort, was die Kontrolle der geschichtlichen Treue und Genauigkeit ermöglicht. Die Tatsache, daß - drei Urkunden ausgenommen - die Fotokopie des Originalen der Grund der Veröffentlichung war, sichert ihnen die inhaltliche Authentizität. Das Thema der Dokumente ist abwechslungsreich und alle sind "Rechtsfälle". Unter ihnen sind königliche Gutschenkung, Überlassung von Tochter-Viertel, Gutentziehung wegen Treulosigkeit, Erklärung über die Rechtmäßigkeit der königlichen Schenkung, Bezeugungsurkunde über Besitzstand, nachträgliche Verschärfung der flächlichen Ausbreitung der Gutsschenkung, Kapitalsbericht über die Erhebung von Machthaberei, königlicher Befehl zur Erhebung von Besitzrecht, Erhebung in der Komitatsversammlung, Rechtsvorbehaltserklärung über Eigentumrecht, Konventbericht über die Durchführung der Vorladung, Eidschwur über das Bestehen der Theiß-Übergehung, königliches Verbot von unrechtgemäßer Besitzung, Freispruchsbrief im Diebstahl, Überbekennen vom Besitzteil, Befehl zur Verlegung des Prozesses vom Komitat in die königliche Kurie, Befehl zur Marksteilung, Markserneuerung und Besitzanerkennung, Kauf und Verkauf vor Kapital, vom König erlaubte Verlegung der Theiß-Übergehung, sowie Bezeugungsurkunde über falsche Schenkung zu finden. Durch die Urkunden werden Angaben - als Hintergrundsinformationen - über die Beginne der Erscheinung der Jazygen und Kumanen im Gebiet, über die fast volle Form der Bewohnschaft, die eifrige und vollständig ausgebildete Form der glaubwürdigörtlichen Tätigkeit, die volle Raumgewinnung des adligen Komitats, sowie über das prosperierende gesellschaftliche Leben. 341

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