Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 11. (Szolnok, 1996)
TANULMÁNYOK - Szikszai Mihály: Az útügyi igazgatás kialakulása Jász-Nagykun-Szolnok vármegyében / 181. o.
MIHÁLY SZIKSZAI DIE AUSSTALTUNG DER VELWALTUNG FÜR STRAßENWESEN IM KOMITAT JÁSZ-NAGYKUN-SZOLNOK Auf Grund des 33. Gesetzartikels vom Jahre 1876 kam das Komitat JászNagykun-Szolnok einheitlicher Fläche mit dem Sitz Szolnok zustande. Über verschiedene geschichtliche-wirtschafliche Hintergründe verfügende Landesteile / Jazygien, Großkumanien und AußenSzolnok /wurden damals vom Komitat vereinigt. Das neue Komitat war wegen seiner einheitlichen Flächenstruktur für die Straßen-und Bahnbauarbeiten besonders günstig. Im Bereich Straßenbau bestand endlich die große Möglichkeit, die Straßen des von Hinsicht der Verkehrsgeographie aus günstig liegenden Komitats den Anforderungen des Zeitalters entsprechendem Niveau näher zu bringen. Zu Beginn gab es aber keine Organisation im Komitat, die die Interessen der Selbstverwaltung bei den Straßenbauarbeiten vertreten hätte. Der Bau, die Handhabung und die Auferhaltung der Straßen wurden von den Ämtern für Straßenarchitektur durchgeführt, im wesentlichen die staatlichen Interessen zur Geltung bringend. Die Selbstverwaltung konnte damals für die Fragen des Straßenwesens nicht sorgen. Ihr größtes Problem war die öffentliche Straßenkasse des neuen Komitats für die Finanzierung der Straßenbauarbeiten zustandezubringen. Der erste Versuch zur Regelung des Straßenwesens wurde vom Komitat 1883 getan, als es die Handhabung der Straßen und der öffentlichen Arbeit ein Statut traf. Dieses war damals zeitgemäß zu nennen, es stellte das Komitatsstraßennetz fest, bestimmte die Anwendung der Kasse die Personalien der Straßenerhaltung und erlaubte die Ablösung der öffentlichen Arbeiten für Geld. In zwei Jahren 1885 wurde der Rat für öffentliche Arbeiten ins Leben gerufen, das als erste Organisation der Straßenverwaltung des neuen Komitats eine wichtige Rolle spielte. Obwohl die Initiativen der Komitate im Bereich Straßen für gut zu halten waren, konnte die Frage nur mit einer ländlichen Regelung gelöst werden. So kam der I.Gesetzartikel, das s.g. "Straßengesetz" vom Jahre 1890 zustande. Durch dieses Gesetz wurden die Straßen qualifiziert. Sechs Gruppen wurden ausgestaltet: staatliche, komitatliche, vizinale, Feldrain-, Bahn- und Privatstraßen. Nach der Annahme des Gesetzes wurden die Organe der Straßenverwaltung im Komitat nacheinander zustandegebracht. 201