Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 10. (Szolnok, 1995)
ADATTÁR - Oroszi Sándor: Az első nagykunsági vadásztársulatok / 325. o.
\ SÁNDOR OROSZI DIE ERSTEN JAGDGESELLSCHAFTEN IN GROßKUMANIEN In Ungarn wurde das Jagdrecht von den Gesetzen für Jagd der Jahre 1872 und 1883 als untrennbarer Teil des Landeigentums bestimmt. Die Landbesitzer machten aber nicht immer von ihrem Jagdrecht Gebrauch, so wurde es vermietet. Das war so besonders im Falle der von uns jetzt geprüften Siedlungen von Großkumanien, Karcag, Kisújszállás, Túrkeve, Kunhegyes und Kunmadaras. Hier wurde das Jagdrecht in erster Reihe von den für Großkumanien charakteristischen Besitzgemeinschaften bzw. von den Besitzern, deren Jagdgebiete unter den durch das Gesetz bestimmten kleinsten waren, vermietet. (Zuerst waren diesekleiner als 57,6 Ha, dann kleiner als 115,1 Ha.) Zur Gründung der Jagdgesellschaften wurden die wichtigsten Faktoren ihrer Tätigkeit durch die Grundregeln bestimmt. Diese Grundregeln enthielten sowohl die sich auf die Vereine beziehenden Kenntnisse, als auch die besonderen Grundregelungen in Verbindung mit der Jagdpraxis. Die Grundregeln wurden vom Innenminister und vom Hauptforstmeister des Landes vidimmiert, bzw. genehmigt. Der Einhaltung der in sich gefassten Regeln wurde von den politischen Behörden überwacht. Obwohl wir über die Funktion der ersten Jagdgessell schaffen in Großkumanien ziemlich wenig wissen, können wir doch feststellen, daß die Jagd in den 1870er und 1880er Jahren in Großkumanien eine unbedeutende Rolle gespielt hat. Wirtschaftlich wurde sie erst nach dem Ackerbau, der nach den gerade da durchgeführten Entsumpfüngen, Wasserregelungen für die Gegend charakteristisch geworden war, aufgewertet. Das ist die Zeit der Jahrhundertwende, als sich das Vereinund Gesellschaftsleben voll entfaltet haben und die Jagd immer populärer geworden ist. 340