Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 10. (Szolnok, 1995)

TANULMÁNYOK - Tolnay Gábor: A föld árának alakulása a Nagyatádi-féle földreform végrehajtása során / 131. o.

GÁBOR TOLNAY DEE GESTALTUNG DER BODENPREISE IM LAUFE DER DURCHFÜHRUNG DER AGRARREFORM VON NAGYATÁDI Im Laufe der in den 1920er Jahren durchgeführten Bodenreform sind zwei Perioden auf Grund der sich auf die Bodenpreise beziehenden Anordnungen zur Durchführung zu unterscheiden. Die erste Periode dauerte vom 01. 10. 1920 bis zum 05. 08. 1928, als das Landesgericht für Bodenbesitzordnung selbst den Gegenwert des zugewiesenen Bodens feststellte. In der zweiten Periode nach 05. 08. 1928 - hatte schon der örtliche Vorstand die Aufgabe, die Bodenpreise festzustellen, deren Richtigkeit dann von den zuständigen Finanzdirektionen kontrolliert wurde. Die Grundlage der ersten Periode war es, das Prinzip des Privateigentums weitgehend respektierend dem gewesenen Besitzer den jeweiligen Realitätenpreis des Bodens zu bezahlen. Die zweite Periode hatte die Grundlage, zwischen dem früheren Besitzer und dem Reformbodenbesitzer kein Rechtsverhältnis ausgestalten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde die Genossenschaft für finanzielle Durchführung der Bodenbesitzordnung, unter dem bekannten Namen "LEBOSZ", zustandegebracht. Der Verfasser stellte durch Beispiele die Gestaltung der Bodenpreise in beiden Perioden in allen Teilungsarten im zweiten Teil dar, dann tat er der Gestaltung der Verfahrenskosten Erwähnung. Zum Schluß machte er von den finanziellen Belastungen der Reformbodenbesitzer ein klares Bild. Als Beendigung der Studie stellte er fest, daß die finanzielle Lösung der Bodenreform unkonsequent und verschieden war. Es war ein Fehler, die Reformbodenbesitzer 6 bis 7 Jahre lang in Unsicherheit zu halten, der Bodenpreis wurde ihnen nämlich nicht mitgeteilt. Die Zahlungspflicht wurde in einer so hohen Summe festgesetzt, daß sie später zentral vermindert werden mußte. Auch ein anderer Fehler wurde begangen, als die ohne Entschädigung durchgeführte Bodenverteilung im Jahre 1945 mit der finanziellen Ordnung der Agrarreform von den 1920er Jahren nicht verknüpft wurde. Dies wurde schließlich durch die sozialistische Umorganisierung der Landwirtschaft so gelöst, daß die Ordnung der finanziellen Fragen unvollendet abgeschlossen wurde. 150

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