Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 6. (Szolnok, 1991)

ADATTÁR - Bagi Gábor: Követküldés, követi utasítások a Jászkun Kerületekben 1790-1811 között / 331. o.

GÁBOR BAGI: ENTSENDUNG VON ABGEORDNETEN, AMWEISUNGEN FÜR ABGEORNDNETE IM BEZIRK DER JAZYG-RUMÄNEN VON 1790 BIS 1811 Eines der in der späteren Zeit des Feudalismus wohlbewahrten Privilegien der Munizipialbehörde des Ungarischen Königtums war das das Recht zur Entsendung von Abgeordneten in die Reichsständetag (Komitaten, freie königliche Städte, freie Bezir­ke). In dessen Besitze wirkten sie bei der Gesetzgebung, beim Regieren des Landes mit. Die in der Vorzugsstellung lebenden Jazygen und Kumanen sandten von 13-ten Jahrhundert aas eventuell in den ungarischen Reichstag Abgeordnete, es erfolgte jedoch die Entfaltung der dauerhalten Entsendung von Abgeordneten nicht. Im Jahre 1702 wurde ihnen dieses Privileg vom Kaiser Leopold, dem Ersten ent­zogen, als der Bezirk der Jazyg - Kumanen von ihm dem Deutschen Ritterorden ver­kauft wurde. Es ist aber typisch, dass die Redemption im Jahr 1745 die Rückgewin­nung der Manizipialselbststándigkeit, die automatische Erwerbung des Rechtes zur Entsendung von Abgeordneten auch nicht ergaben. 1764 versuchten sich die Jazyg — Kumanen dieses Vorrecht zu sichern, aber ihr Bestreben war erst nach langen Komplikationen zur Zeit des Reichstags 1790-91 von Erfolg begleitet. Die Jazyg - Kumanen Hessen sich ab 1792 in jedem Reichstag vertreten, obwohl ihre Munizipialbehörde nur in geringer Ehre gehalten wurden. Die Bezirkbewohner betrachteten sich selbst zwar als Edelleute, es wurde aber von den Komitaten der Adeligen in Frage gestellt, denn die Jazyg — Kumanen waren verpflichtet, dem Staat edle und leibeigene Prä Stationen und Verpflichtungen-trotz ihrer persönlichen Freiheit und Befreiheit von feudalen Dienschaft- zu dienen. Deswegen war es im Bezirk der Jazyg — Kumanen üblich, dass ihre obersten Dig­nitare, die Hauptkapitän nach und nach um den Posten der ersten Abgeordneten gebeten worden sind. Dadurch wollten sie die grössere Achtung der Bezirke bekom­men und die bessere Beziehung zu dem Palatin, der für ersten Stellvertreter des Königs galt, zubewahren. Auf Grunde der aus der geprüften Zeit gebliebenen Anweisungen für Abgeordne­te ist es evident, dass sich das Bestreben der Bezirke auf die Anerkanntheit der Jazyg­Kumanen als Landsadelige, auf das Belassen ihrer edelen Verpflichtungen, auf die Milderung, bzw. auf das ganze Abschaffung ihrer leibeigenen Last richteten. Die staatlichen Fragen wurden im allgemeinen auf Grunde ihrer örtlichen Zusammenhänge beurteilt. Diese partikulare Anschauung war zu dieser Zeit zwar noch bei den meisten der Munizipialbehörde üblich, die in der Reformzeit eingetroffene Umwandlung des Ansichtes konnte von den Jazyg-Kumanen erst verspätet verfolgt werden. 350

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