Zounuk - A Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 4. (Szolnok, 1989)

TANULMÁNYOK - Kocsis Gyula: A Jászság adózása a XVI. században / 9. o.

GYULA KOCSIS DIE STEUERLEISTUNGEN JAZYGIENS IM 16. JAHRHUNDERT Im ersten Teil seiner Studie behandelt der Autor die Veränderungen der Rechts­lage der Bevölkerung im 15. und 16. Jahrhundert. Als Grundlage dienten ihm die damaligen Gesetze und die bisher erschienene Fachliteratur. Er stellt fest, dass das Gebiet Mitte des 16. Jahrhunderts als Domäne verwaltet wurde. Die Bevölkerung sank auf die Stufe der Untertanenschicht. Dieser Prozess zeigt sich bereits in den Urkunden vom Anfang des 15. Jahrhunderts, und er ging mit der gesellschaftlichen Gliederung der Bevölkerung einher. Die Vorgeschichte der Steuern, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bestanden, lässt sich bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts zurückver­folgen. Im weiteren gibt der Autor einen Überblick über bisherige Publikationen, die sich mit den Steuern in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts befassen. Er unter­sucht die Geschichte der drei den Untertanen auferlegten Steuerarten (die Natura­liensteuer: ,vAko", der Ackerzins: Zensus, die Kriegssteuer: ,,Dika") und stellt fest, dass die Naturaliensteuer und der Ackerzins im gesamten Zeitraum gleichbleibend waren, während sich die Höhe der Kriegssteuer mehrmals änderte. Die Bevölkerung zahlte pauschal, was sich im Vergleich zu den Naturaliensteuern, die in den umliegen­den gutsherrlichen Siedlungen geleistet wurden, im überwiegenden Teil dieses Zeit­raumes als geringere Last für die einzelnen Höfe erwies. Im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts wurden die unveränderten Pauschalsummen allerdings zu einer immer grösseren Belastung für die zurückgehende Bevölkerung. Den Untersuchungen liegen vorwiegend bisher unveröffentlichte Quellen zugrunde. Durch den Vergleich verschiedener Quellen legt der Autor dar, dass sich das frühere Verwaltungszentrum dieses Gebiets — Jászberény - durch seinen Anschluss an den Fernhandel mit Vieh auch zum Wirtschaftszentrum entwickelte. 26

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