Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 23. (Szolnok, 2008)
TANULMÁNYOK - BARTHA JÚLIA: Pogányi kegyetlenséggel – egy 18. századi válóper anatómiája
JÚLIA BARTHA MIT HEIDENMÁBIGER GRAUSAMKEIT - DIE ANATOMIE EINES SCHEIDUNGSPROZESSES VOM 18. JAHRHUNDERT Die Forschungen für Frauenhistorie begannen vor kaum drei Jahrzehnten auf der Wélt, zuerst in Amerika und England, dann in Deutschland und Österreich. Die Frauenforschung wurde allmáhlich zum Teil der allgemeinen Geschichteforschung. In unserem Land erhöhte das Interesse an der Forschung der gesellschaftlichen Geschlechter ab der Mitte der 1900er Jahre und die Frauen kamen in den Fokus der historischen Forschung. Es handelte sich zwar um Hexenprozesse, Lustdirnen oder gutmütige Frauenvereine, dann wurde die Lage der wichtigen Personen der modernen bürgerlichen Gesellschaft von den Forschern geprüft. Im für seine geschlossene Gesellschaft bekannten Jazygkumanien mit besonderer Rechtsstellung wurde die Lage der Frauen von den Forschern lediglich periferisch erwahnt. Höchstens, wenn es um Hebammen oder gerade um Hexerei, manchmal um Engelmachung ging, reichten sie bloB als Illustration diesen lokálén Themen nach. Dies alles zeigt die Zusammengesetztheit des Problems, aber auch den Bedarf, dass es sich in den sich entwickelnden, verbürgerlichenden jazygkumanischen Gesellschaften lohnt, die Frauenrolle und ihrer Rechtsstellung historisch-ethnografisch zu prüfen. Diese Studie versucht auf die Frage zu antworten, unter welchen Umstanden die jazygkumanischen Scheidungsprozesse stattgefunden habén, was die Paare dazu bereit machte, mit der für die Gesellschaft einzigen annehmbaren Lebensgemeinschaft, mit der Ehe aufzuhören. Was für eine Lebensstrategie wartete in der patriarchal eingerichteten, gerade sich erstarkenden bauernbürgerlichen Gesellschaft vom 18. Jahrhundert auf eine geschiedene Frau? Dem kanonischen Recht nach sei die Ehe ein Sakrament, sie aufzulösen ist unmöglich. Für die Katholiker ist es so. Der wegen seines Toleranzediktes würdig populáre Herrscher, Joseph II, brachte eine die Reformierten anrührende, bedeutende Veránderung mit dem Erlaubnis der Auflösung der für ewig gehaltenen Ehen. Auf Grund seines Patentes vom Jahre 1786 ermöglichte er die Scheidung. Anhand dieses Patentes wurde die Scheidung vom Gesetzartikel XXVI. vom Jahre 1791 erlaubt. Bei den Heiratsprozessen gehörte aber der Kirche das Richterrecht. Der Gerichtsstuhl prüfte sehr bedachtig die Antráge und 37