Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)

Das Wiener Verkehrsarchiv

Das Wiener Verkehrsarchiv A. Gründung und Entwicklung des Eisenbahnarchivs bis zum Jahre 1918 mit, verwaltungsgeschichtlichen Rückblicken. Die Gründung eines eigenen Eisenbahnarchivs im Jahre 1897, das erst nach dem Ersten Weltkrieg zum Verkehrsarchiv ausgestaltet wurde, war wohl eine unmittelbare Folge der Organisierung eines eigenen Eisenbahnministeriums in Österreich. Kurze Zeit nach der Bildung dieses neuen Ministeriums (aller­höchste Entschließung vom 15. I. 1896) machte sich aus verwaltungstech­nischen Gründen das lebhafte Bedürfnis geltend, in den Besitz aller das heimische Eisenbahnwesen betreffenden Urkunden, Akten und Pläne zu gelangen, um diese Bestände für den Bedarfsfall systematisch zu ordnen. Obwohl das Eisenbahnwesen in Österreich damals erst rund sechs Jahrzehnte bestanden hatte, war bereits den Verwaltungsstellen weitgehend der Überblick über das Schriftengut der einzelnen in Frage kommenden Behörden und Privatbahnverwaltungen verloren gegangen. Dieser - auf den ersten Blick vielleicht merkwürdig erscheinende Tatbestand - läßt sich nur aus der stürmi­schen Entwicklungsgeschichte des österreichischen Verkehrswesens mit dem zweimaligen Wechsel von Staatsbahn- und Privatbahnsystem sowie aus fortlaufenden Änderungen in den obersten Zentralstellen erklären. In seinen ersten Anfängen gehörte das Eisenbahnwesen zum Geschäfts­kreis der mit der inneren Verwaltung betrauten Vereinigten Hofkanzlei. Die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen des Staates fiel jedoch der Allgemeinen Hofkammer zu, an die später auch die oberste Verwaltung der als Staatsbahnen erklärten Hauptbahnen überging. Zur Durchführung des ersten großen staatlichen Bauprogrammes des Jahres 1841 wurde als technisch- administrative Behörde die der Hofkammer direkt unterstellte General­direktion für die Staatseisenbahnen geschaffen. Bei den entscheidenden Änderungen der staatlichen Verwaltung infolge der Ereignisse des Jahres 1848 fiel das Eisenbahnwesen zunächst dem nur kurze Zeit bestehenden Ministerium für öffentliche Arbeiten zu; vom Jahre 1849 an war jedoch das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten die oberste Aufsichtsbehörde. In den ersten vier Jahren waren im Schoße dieses Ministeriums die oberste Leitung des Staatseisenbahnbaues und aller anderen öffentlichen Bauten in einer Bausektion, die oberste Aufsicht über den Betrieb der Staatsbahnen sowie die Post- und Telegraphenangelegenheiten hingegen in einer Betriebs­sektion vereinigt, denen als ausführende Dienststellen eine Generalbau­direktion bzw. eine „Generaldirektion der Communikationen“ mit Betriebs­l

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