Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)

Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien

34 lieh die Überwachung der Arbeitsverhältnisse der bei Regiebauten von Eisen­bahnen und in den Hilfsanstalten derselben verwendeten Arbeiter im Sinne des Gesetzes vom 28. VII. 1902 (RGBl. Nr. 156) übertragen, und dafür ein besonderes Inspektorát als Vorläufer des heutigen Arbeitsinspektorates eingerichtet. Aus diesem Grunde wurde die Dienstinstruktion mit dem Er­lasse des Eisenbahnministeriums vom 29. VI. 1904 ergänzt. In das gleiche Jahr fällt auch die Errichtung eines besonderen Sanitätsreferates und die Bestellung eines Arztes als Sanitätsreferenten. Nach der Bestellung von Ing. Karl Pascher zum Vorstand im Februar 1907 trat am 1. I. 1908 eine neue Diensteinteilung in Kraft: die 1897 geschaffenen Inspektorate wurden dabei in Abteilungen verwandelt, die dem Dienste abträgliche Zweiteilung in eine Bau- und Betriebsgruppe wurde aufgegeben, und die Verteilung der Agenden wesentlich verändert. Im August 1911 erfuhr der Wirkungskreis der Generalinspektion abermals durch probeweise Heranziehung zur wirt­schaftlichen Kontrolle des Staatseisenbahnbetriebes eine wesentliche Er­weiterung, und die Diensteinteilung ist abermals durchgreifend geändert und vereinfacht worden. Im selben Jahre wurde auch der Sektionschef im Eisenbahnministerium Ing. Karl Rother, welcher bereits längere Zeit mit der Leitung der Generalinspektion betraut worden war, zum Generalinspek­tor der österreichischen Eisenbahnen ernannt, verblieb jedoch gleichzeitig im Eisenbahnministerium, sodaß die Leitung des inneren Dienstes in die Hände seiner Stellvertreter, Hofrat Jakob Neblinger und Hofrat Ing. Karl Wurth, gelegt war. In die Zeit dieser Umgestaltungen fiel der Beginn des Ersten Welt­krieges, welcher naturgemäß an die Eisenbahnaufsichtsbehörde ganz außer­gewöhnliche Ansprüche stellte. Der Generalinspektion wurden Sondervoll­machten zur Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung im Bahnbetriebe erteilt, und der Stand der Fachbeamten durch Abordnungen von Staats­bahnorganen verdoppelt. Der größte Teil der Beamten wirkte im Etappen­bereich der Armeen. Durch die energische Persönlichkeit des Generalinspektors, Ing. Karl Wurth (seit 1916), erhöhte sich die Einflußnahme der General­inspektion auf alle Betriebsangelegenheiten, wobei es allerdings auch zu Differenzen mit anderen Bahnorganen, mit dem Personal und mit militäri­schen Dienststellen kam. Die politische Umwälzung des Jahres 1918 brachte eine Vereinfachung des gesamten staatlichen Verwaltungsapparates mit sich. Mit Verordnung des Staatsamtes für Verkehr vom 21. X. 1919 (StGBl. Nr. 495) erfolgte mit Wirksamkeit vom 1. I. 1920 die Auflösung der General­inspektion. Die Liquidierung leitete Sektionschef Karl Karasek. Die Auf­gaben dieser aufgelösten Behörde gingen auf das Staatsamt (Bundesmini­sterium) für Verkehr über; bis zum Jahre 1923 bestand in diesem Verband für den arbeitsrechtlichen Schutz des Personales eine eigene Dienststelle, die den Titel: „Eisenbahnbehördliche Aufsicht“ führte. Die im Verkehrsarchiv vorhandenen Bestände entsprechen nicht der Bedeutung und der Stellung der Generalinspektion. Während oft belanglose Personalakten vorhanden sind, bleiben häufig Nachforschungen nach wichtigen

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